Privacy/12. Oktober 2026/6 min read

§ 203 StGB einfach erklärt: Wer schweigen muss

§ 203 StGB bestraft die unbefugte Weitergabe fremder Geheimnisse durch Ärzte, Anwälte, Steuerberater. Wer betroffen ist und was ungeschützt bleibt.

§ 203 StGB macht es strafbar, wenn Berufsgeheimnisträger ein fremdes Geheimnis, das ihnen beruflich anvertraut wurde, unbefugt weitergeben. Betroffen sind unter anderem Ärztinnen, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sowie ihre Mitarbeitenden. Es drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Handeln gegen Entgelt oder mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahre. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag. Erlaubt ist die Weitergabe mit Einwilligung oder gesetzlicher Befugnis.


Ein Beispiel aus dem Alltag

Dr. Lena Brandt (ein erfundenes Beispiel) führt eine Hausarztpraxis. Ein Patient erzählt ihr von seiner Alkoholabhängigkeit. Abends fragt der Arbeitgeber des Patienten telefonisch nach, „ob mit ihm alles in Ordnung ist“. Sagt Dr. Brandt auch nur, dass der Mann bei ihr in Behandlung ist, offenbart sie bereits ein Geheimnis. Schon die Tatsache, dass jemand Patient einer bestimmten Praxis ist, fällt unter die Schweigepflicht.

Dasselbe gilt in der Kanzlei: Eine Anwältin darf nicht erzählen, dass ein bestimmtes Unternehmen sie wegen einer Kündigungswelle beauftragt hat, und ein Steuerberater nicht, wie viel ein Mandant verdient.


Die Regeln im Einzelnen

Wer ist Berufsgeheimnisträger?

§ 203 Abs. 1 StGB zählt die Berufe abschließend auf. Dazu gehören:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Angehörige anderer staatlich geregelter Heilberufe, etwa Psychotherapeuten, Pflegekräfte oder Physiotherapeuten, sowie Berufspsychologen
  • Rechts- und Steuerberufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Verteidiger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Beratungsberufe: Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberater, Suchtberater, Schwangerschaftskonfliktberater, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen
  • Versicherungen: Angehörige privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen

Abs. 2 erfasst zusätzlich Amtsträger und bestimmte Personen im öffentlichen Dienst. Die Pflicht trifft auch die Mitarbeitenden, also die Medizinische Fachangestellte am Empfang oder die Rechtsanwaltsfachangestellte (§ 203 Abs. 4 StGB). Sie gilt über den Tod der betroffenen Person hinaus (Abs. 5).

Neben dem Strafrecht stehen die Berufsordnungen: für Ärzte § 9 der Musterberufsordnung, für Anwälte die anwaltliche Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO, für Steuerberater § 57 StBerG. Umgangssprachlich spricht man von Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht, gemeint ist im Kern dasselbe.

Was ist ein fremdes Geheimnis?

Ein Geheimnis ist eine Tatsache, die nur wenigen bekannt ist und an deren Geheimhaltung die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat. Das kann eine Diagnose sein, ein Vermögensstand, eine Scheidungsabsicht oder ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eines Mandanten. Entscheidend ist, dass es Ihnen in Ihrer beruflichen Rolle anvertraut oder bekannt geworden ist.

Strafe und Antragsdelikt

  • Grundstrafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
  • Bis zu zwei Jahre, wenn die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begangen wird, sich oder andere zu bereichern oder jemanden zu schädigen (§ 203 Abs. 6).
  • § 203 ist ein Antragsdelikt (§ 205 StGB): Die Staatsanwaltschaft wird nur tätig, wenn die verletzte Person einen Strafantrag stellt. Dafür hat sie drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter Zeit.

Daneben drohen berufsrechtliche Folgen und zivilrechtlicher Schadensersatz.

Wann ist die Weitergabe erlaubt?

Strafbar ist nur die unbefugte Offenbarung. Befugt ist sie vor allem:

  • mit Einwilligung der betroffenen Person, in der Praxis meist als Schweigepflichtentbindungserklärung. Sie sollte konkret sagen, wer was an wen zu welchem Zweck weitergeben darf, und sie ist widerruflich. Schriftform ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber zum Nachweis üblich. Ein Muster finden Sie in unserer Schweigepflichtentbindung Vorlage.
  • bei gesetzlichen Offenbarungspflichten, etwa Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz.
  • im rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB), wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit anders nicht abzuwenden ist.

Die Reform von 2017: IT-Dienstleister als mitwirkende Personen

Früher war unklar, ob eine Praxis ihre Software-Wartung oder einen Cloud-Dienst überhaupt nutzen darf. Seit Ende 2017 regelt § 203 Abs. 3 StGB: Berufsgeheimnisträger dürfen Geheimnisse an sonstige mitwirkende Personen wie IT-Dienstleister weitergeben, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Im Gegenzug müssen sie diese Personen zur Geheimhaltung verpflichten. Unterlassen sie das und plaudert der Dienstleister, machen sie sich nach § 203 Abs. 4 selbst strafbar. Für Anwälte konkretisiert § 43e BRAO zusätzlich, wie solche Dienstleister vertraglich einzubinden sind.

Wie das konkret für KI-Werkzeuge in der Arztpraxis aussieht, erklärt unser Beitrag Ärztliche Schweigepflicht und § 203 StGB bei KI-Einsatz.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.


Was § 203 StGB nicht schützt

§ 203 schützt das Geheimnis einer Person. Die Schweigepflicht hängt daran, dass jemand erkennbar ist. Wird eine Information so weitergegeben, dass niemand mehr auf den Patienten oder Mandanten schließen kann, liegt nach verbreiteter Auffassung kein Offenbaren eines fremden Geheimnisses mehr vor.

Genau hier liegt die Lücke. Nehmen Sie einen Arztbrief, entfernen Sie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer, und übrig bleiben Diagnose, Medikation und Verlauf. Für die Schweigepflicht ist das kein Geheimnis eines bestimmten Menschen mehr. Für die DSGVO gilt dasselbe: Wirklich anonymisierte Daten fallen aus dem Datenschutzrecht heraus (Erwägungsgrund 26). Solche Datensätze können rechtmäßig gebündelt, lizenziert und verkauft werden, etwa an Datenhändler, Versicherer oder KI-Entwickler.

Hinzu kommt: Viele Nutzungsbedingungen von Software und KI-Diensten räumen dem Anbieter eine Lizenz ein, Inhalte weiterzuverwenden. Und Pseudonymisierung ist nicht Anonymisierung. Was zwischen den beiden Begriffen liegt, erklärt unser Beitrag zu Pseudonymisierung und Anonymisierung. Wie aus einem einzelnen Dokument ein handelbarer Datensatz wird, zeigt Schritt für Schritt unsere Seite Die Datenspur, die Quellen dazu finden Sie auf Legal verkäuflich.


Was das für KI-Werkzeuge bedeutet

Bevor Sie ein KI-Werkzeug mit Mandanten- oder Patientendaten nutzen, prüfen Sie:

  1. Rolle des Anbieters: Ist er Auftragsverarbeiter mit AVV nach Art. 28 DSGVO, der nur auf Ihre Weisung handelt?
  2. Lizenz: Räumen die Nutzungsbedingungen dem Anbieter Rechte ein, Ihre Inhalte weiterzuverwenden, auch „anonymisiert“?
  3. Training und Speicherung: Wird mit Ihren Eingaben trainiert? Speichern die angebundenen Modellanbieter etwas?
  4. Geheimhaltung: Sind die Mitarbeitenden des Anbieters zur Verschwiegenheit verpflichtet?
  5. Befugnis: Haben Sie für die Weitergabe eine Grundlage, etwa die Einwilligung Ihrer Patienten oder Mandanten? Diese Frage bleibt immer bei Ihnen.

Wysor ist so gebaut, dass Ihre Inhalte gar nicht erst in diesen Markt gelangen. Wir sind Auftragsverarbeiter und handeln nur auf Ihre Weisung, wir nehmen uns keine Lizenz zur Weiterverwendung, trainieren nicht mit Ihren Inhalten und verkaufen sie nicht, weder personenbezogen noch anonymisiert. Das steht im Vertrag und bindet auch jeden künftigen Eigentümer von Wysor. Unsere eigenen Mitarbeitenden sind in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt, unsere Unterauftragsverarbeiter sind über Auftragsverarbeitungsverträge und Zero Data Retention gebunden. Die Daten sind verschlüsselt, werden in der EU gehostet, und bei jedem angebundenen KI-Modellanbieter gilt Zero Data Retention. Damit ist Wysor geeignet für Berufsgeheimnisträger und hilft, das Haftungsrisiko zu senken.


Häufige Fragen

Was regelt § 203 StGB? § 203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse durch bestimmte Berufsgruppen unter Strafe. Geschützt ist, was Ärzten, Anwälten, Steuerberatern und anderen in ihrer beruflichen Rolle anvertraut wurde.

Wer gehört zu den Berufsgeheimnisträgern? Unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, anerkannte Beratungsstellen, Sozialarbeiter und Angehörige privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen. Ihre Mitarbeitenden sind ebenfalls gebunden.

Was ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung? Die Einwilligung der betroffenen Person, dass ein Geheimnis an einen bestimmten Empfänger weitergegeben werden darf. Sie sollte Empfänger, Umfang und Zweck nennen und kann jederzeit widerrufen werden.

Wie hoch ist die Strafe bei Verletzung der Schweigepflicht? Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Handeln gegen Entgelt oder mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht bis zu zwei Jahre. Verfolgt wird die Tat nur auf Strafantrag.

Gilt die anwaltliche Schweigepflicht auch für KI-Tools? Ja. Gibt eine Kanzlei Mandantendaten an einen KI-Dienst, ist der Anbieter mitwirkende Person und muss zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Zusätzlich braucht es eine datenschutzrechtliche Grundlage, in der Regel einen AVV.


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