Pseudonymisierung ersetzt Namen durch Codes, die sich mit einem Schlüssel wieder zuordnen lassen; Anonymisierung entfernt den Personenbezug endgültig. Der Unterschied ist rechtlich entscheidend: Für jeden, der den Schlüssel hat, bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten und unterliegen voll der DSGVO. Anonymisierte Daten fallen nach Erwägungsgrund 26 aus der DSGVO heraus. Sie dürfen ohne Einwilligung weitergegeben, gebündelt und verkauft werden. Genau deshalb ist die Grenze zwischen beiden so umkämpft.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Diabetespraxis (ein erfundenes Beispiel) möchte Behandlungsdaten auswerten.
- Pseudonymisiert: Aus „Anna Keller, geb. 14.03.1968“ wird „Patientin P-0412“. Die Liste, welcher Code zu welchem Namen gehört, liegt verschlossen in der Praxis. Diagnose, Medikation und HbA1c-Verlauf bleiben vollständig. Wer den Schlüssel hat, kann jederzeit zurückrechnen.
- Anonymisiert: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Code werden gelöscht, das Alter wird zur Altersgruppe „50 bis 59“, die Postleitzahl zur Region, seltene Merkmale werden entfernt. Niemand, auch nicht die Praxis, soll die Zeile noch einer Person zuordnen können.
Im ersten Fall gilt weiter die DSGVO. Im zweiten nicht mehr.
Die Begriffe im Einzelnen
Pseudonymisierung (Art. 4 Nr. 5 DSGVO)
Die DSGVO definiert Pseudonymisierung als Verarbeitung, bei der Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen, etwa die Zuordnungstabelle, müssen getrennt aufbewahrt und technisch und organisatorisch geschützt werden.
Wichtig: Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogene Daten (Erwägungsgrund 26), jedenfalls für jeden, der die Zuordnung herstellen kann. Alle Pflichten bleiben: Rechtsgrundlage, AVV, Betroffenenrechte. Eine Feinheit hat der EuGH 2025 klargestellt (Rechtssache C-413/23 P, EDSB gegen SRB): Für einen Empfänger, der keine vernünftigerweise verfügbaren Mittel hat, die Personen wieder zu identifizieren, können pseudonymisierte Daten im Einzelfall keine personenbezogenen Daten sein. Für den Verantwortlichen, der den Schlüssel hält, bleiben sie es immer. Die DSGVO empfiehlt Pseudonymisierung als Schutzmaßnahme (etwa Art. 25 und Art. 32), weil sie das Risiko senkt. Sie ist eine Sicherheitsmaßnahme, kein Ausweg aus dem Gesetz.
Typische Formen: Klarnamen durch Kennziffern ersetzen, Hash-Werte statt E-Mail-Adressen, Fallnummern statt Mandantennamen.
Anonymisierung (Erwägungsgrund 26)
Die DSGVO definiert Anonymisierung nicht ausdrücklich. Erwägungsgrund 26 beschreibt anonyme Informationen als solche, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Maßstab ist, welche Mittel jemand nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich nutzen würde, um eine Person zu identifizieren, unter Berücksichtigung von Kosten, Zeitaufwand und verfügbarer Technik.
Gängige Techniken sind Aggregation (nur Summen und Durchschnitte), Generalisierung (Altersgruppen statt Geburtsdatum), das Entfernen seltener Merkmale und das gezielte Hinzufügen von Rauschen. Ob das Ergebnis wirklich anonym ist, hängt davon ab, was sonst noch über die Menschen verfügbar ist.
Der Unterschied auf einen Blick
| Pseudonymisiert | Anonymisiert | |
|---|---|---|
| Personenbezug | wiederherstellbar mit Schlüssel | soll endgültig entfernt sein |
| DSGVO | gilt voll (jedenfalls für den Schlüsselinhaber) | gilt nicht |
| Einwilligung oder Rechtsgrundlage nötig | ja | nein |
| Weitergabe und Verkauf | nur im Rahmen der DSGVO | rechtlich weitgehend frei |
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Was das Gesetz nicht schützt
Hier liegt der Kern: Das Recht schützt den erkennbaren Teil. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt das Geheimnis einer bestimmten Person. Ist der Personenbezug weg, bleibt der wertvolle Teil übrig: Diagnose und Dosis, Vertragsklausel und Vergleichssumme, Umsatzzahl und Personalplanung. Und dieser Teil darf rechtmäßig gebündelt, lizenziert und verkauft werden, etwa an Datenhändler, Versicherer oder KI-Entwickler.
Zwei Dinge machen das heikel:
1. Anonym ist oft weniger anonym als behauptet. Die Forscherin Latanya Sweeney zeigte, dass rund 87 % der US-Amerikaner allein über Postleitzahl, Geburtsdatum und Geschlecht identifizierbar sind. Eine Studie in Nature Communications von 2019 kam zu dem Ergebnis, dass sich 99,98 % der US-Amerikaner anhand von 15 Merkmalen wieder zuordnen lassen. Die als anonym veröffentlichten Filmbewertungen des Netflix Prize und die Suchprotokolle von AOL wurden re-identifiziert. Mit KI wird solches Abgleichen billiger und schneller.
2. „Pseudonymisiert“ wird gern als „anonym“ verkauft. Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte im Mai 2026 ein Bußgeld von 5 Millionen Euro gegen ein Unternehmen aus dem Gesundheitsdatenbereich. Das Unternehmen hatte argumentiert, seine Verschreibungsdaten seien anonym. Die CNIL stellte fest, dass sie nur pseudonymisiert und mit vertretbarem Aufwand wieder zuordenbar waren; das Bußgeld umfasste mehrere Verstöße. Wer also liest, Daten würden „anonymisiert weiterverwendet“, sollte genau hinsehen.
Dazu kommt ein dritter, oft übersehener Punkt: Viele Nutzungsbedingungen räumen Software- und KI-Anbietern eine Lizenz an Ihren Inhalten ein. Wer eine solche Lizenz hat, kann Inhalte anonymisieren und dann außerhalb der DSGVO weiterverwenden. Wie das Schritt für Schritt aussieht, zeigt Die Datenspur. Den Markt und die Quellen dazu dokumentiert Legal verkäuflich.
Was das für KI-Werkzeuge bedeutet
Fragen Sie bei jedem Anbieter:
- Steht in den Nutzungsbedingungen eine Lizenz, Ihre Inhalte zu nutzen, zu „verbessern“ oder „anonymisiert“ weiterzuverwenden?
- Ist der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, der nur auf Ihre Weisung handelt?
- Wird mit Ihren Inhalten trainiert, auch in de-identifizierter Form?
- Was passiert bei den angebundenen Modellanbietern: Werden Eingaben gespeichert?
Wysor schließt diesen Weg im Vertrag aus. Wir sind Auftragsverarbeiter und verarbeiten Ihre Inhalte nur, um den Dienst für Sie zu erbringen. Wir nehmen uns keine Lizenz zur Weiterverwendung, trainieren nicht mit Ihren Inhalten und verkaufen sie nicht, weder personenbezogen noch anonymisiert. Diese Zusagen binden auch jeden, dem Wysor künftig gehören könnte. Ihre Daten sind verschlüsselt und in der EU gehostet, und bei jedem angebundenen KI-Modellanbieter gilt Zero Data Retention: verarbeitet, dann gelöscht. Was nie zur Weiterverwendung freigegeben wurde, kann auch nicht anonymisiert und verkauft werden.
Häufige Fragen
Was ist Pseudonymisierung? Das Ersetzen direkter Identifikatoren wie Name oder Versichertennummer durch einen Code, wobei die Zuordnung getrennt aufbewahrt wird. Mit dem Schlüssel lässt sich der Personenbezug wiederherstellen.
Sind pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten? Ja, jedenfalls für jeden, der die Zuordnung herstellen kann. Nach Art. 4 Nr. 5 und Erwägungsgrund 26 DSGVO bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogen, und die DSGVO gilt vollständig. Nach einem EuGH-Urteil von 2025 (C-413/23 P) können sie für einen Empfänger ohne vernünftige Mittel zur Re-Identifizierung im Einzelfall anders zu bewerten sein.
Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung? Pseudonymisierung ist umkehrbar, Anonymisierung soll es nicht sein. Deshalb gilt die DSGVO für pseudonymisierte Daten weiter, für anonymisierte nicht.
Dürfen anonymisierte Daten verkauft werden? Datenschutzrechtlich ja, weil die DSGVO für anonyme Daten nicht gilt. Grenzen können sich aus Verträgen, Berufsrecht oder Geschäftsgeheimnissen ergeben, nicht aber aus dem Datenschutz.
Ist Anonymisierung selbst eine Verarbeitung? Der Vorgang des Anonymisierens findet noch an personenbezogenen Daten statt und braucht deshalb nach verbreiteter Auffassung eine Rechtsgrundlage. Erst das Ergebnis fällt aus der DSGVO heraus.
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- Was sind personenbezogene Daten?. Wann ein Datum auf einen Menschen zeigt.
- Was ist die DSGVO?. Die Grundregeln einfach erklärt.
- Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten. Warum gerade diese Daten begehrt sind.
- Legal verkäuflich. Die Industrie hinter anonymisierten Daten.
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