Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wysor-Plattform und der zugehörigen Dienste.

Last updated: April 30, 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 30. April 2026

Eine englischsprachige Fassung dieser AGB ist unter wysor.io/terms-of-service abrufbar. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die englische Fassung Vorrang.

Präambel

Wysor ist eine datenschutzorientierte KI-Plattform. Wir hosten Kundendaten auf EU-Infrastruktur, verschlüsseln sie im ruhenden Zustand und während der Übertragung und verwenden sie weder für das Training eigener KI-Modelle noch für das Training von Modellen Dritter. Mitarbeitende von Wysor lesen Inhalte von Nachrichten, E-Mails oder KI-Konversationen weder zu Zwecken der Produktentwicklung, des Marketings, der Analyse noch des Modelltrainings. Ein eingeschränkter Zugriff auf solche Inhalte ist ausschließlich zulässig zur Untersuchung von Missbrauchs- oder Sicherheitsvorfällen, zur Behebung von Plattformstörungen, im Rahmen vom Kunden initiierter Supportfälle sowie soweit zwingend gesetzlich oder durch verbindliche behördliche Anordnung erforderlich; jeder solche Zugriff wird protokolliert (siehe Ziffern 4.4 und 11). Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den rechtlichen Rahmen dieser Verpflichtung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis über die Nutzung von Diensten zwischen der Wysor IT Solutions UG (haftungsbeschränkt) ("Wysor") und dem Kunden (Wysor und der Kunde gemeinsam die "Parteien"). Diese AGB werden ergänzt durch die in ihnen in Bezug genommenen Bestimmungen gesonderter Dokumente, insbesondere durch den Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV"), die Datenschutzerklärung sowie die im Bestellprozess bereitgestellten Informationen, die in der Auftragsbestätigung dokumentiert werden. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt folgende Rangfolge: AVV, Angaben in der Auftragsbestätigung, diese AGB.

Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn der Kunde die Plattform über wysor.io oder andere von Wysor bereitgestellte Online-Kanäle nutzt, einschließlich Selbstregistrierungen, Click-Wrap-Vereinbarungen oder Online-Bestellungen. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Abschluss des jeweiligen Online-Bestell- bzw. Registrierungsprozesses und der Annahme dieser AGB zustande, wobei die im Online-Bestellprozess festgelegten Bedingungen (einschließlich Tarife, Preise, Laufzeiten und Leistungsumfang) als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Präambel gelten.

1. Begriffsbestimmungen

1.1 "Berechtigter Nutzer" bezeichnet jede Person der Organisation des Kunden, der der Kunde Zugang zur Nutzung der Dienste gemäß diesen AGB einräumen darf. Hierzu zählen Beschäftigte des Kunden, freie Mitarbeiter sowie sonstige autorisierte Vertreter, die nicht im Wettbewerb zu Wysor stehen und die Plattform an den Geschäftsräumen des Kunden oder unter dessen unmittelbarer Aufsicht nutzen.

1.2 "Autorisiertes Nutzungsvolumen" bezeichnet die Nutzungsparameter und -grenzen für die Plattformnutzung gemäß der Leistungsbeschreibung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Anzahl der Nutzerlizenzen, API-Aufrufe, Datenverarbeitungsvolumina, Speichergrenzen und sonstiger in der Auftragsbestätigung festgelegter Nutzungsmetriken.

1.3 "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle von einer Partei der jeweils anderen Partei in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Form offengelegten Informationen, Dokumente und Dateien, die von der offenlegenden Partei als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich zu behandeln sind. Hierzu zählen insbesondere technische Spezifikationen, Geschäftsstrategien, Kundenlisten, Preisinformationen sowie proprietäre Algorithmen.

1.4 "Kunde" bezeichnet die im jeweiligen Bestellprozess oder Online-Registrierungsprozess als Kunde benannte natürliche oder juristische Person.

1.5 "Kundendaten" bezeichnet sämtliche Daten, Inhalte, Informationen und Materialien, die über die Dienste verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, Geschäftsdaten, hochgeladene Dateien, Konfigurationen und sämtliche durch die Nutzung von KI-Anwendungen abgeleitete Daten.

1.6 "Dokumentation" bezeichnet die einschlägige technische und funktionale Dokumentation zu den von Wysor erbrachten Diensten, einschließlich technischer und funktionaler Spezifikationen, Benutzerhandbücher, API-Dokumentationen, Best-Practice-Leitfäden und Schulungsmaterialien, die jeweils gemäß diesen AGB aktualisiert und unter www.wysor.io bzw. über die Plattform bereitgestellt werden.

1.7 "Beginn der Vertragslaufzeit" bezeichnet den Beginn der Laufzeit durch den Versand der Auftragsbestätigung durch Wysor oder den Abschluss des Online-Registrierungsprozesses, je nachdem, welcher Fall anwendbar ist.

1.8 "Geistiges Eigentum" bezeichnet ohne Einschränkung sämtliche Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, eingetragene Designs und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, proprietäre Algorithmen, Softwarecode sowie sämtliche damit verbundenen Verwertungs- und Nutzungsrechte, eingetragen oder nicht eingetragen.

1.9 "Dienste" bezeichnet (i) die Bereitstellung des Zugangs zu KI-Anwendungen und das Hosting der zugehörigen Daten über die Plattform, (ii) die zugehörigen technischen Support- und Wartungsleistungen sowie (iii) sämtliche zusätzlichen Leistungen, die dem Kunden im Rahmen dieser AGB zur Verfügung gestellt werden können. Die Dienste sind in der Leistungsbeschreibung auf der Wysor-Website unter www.wysor.io beschrieben und werden in der Auftragsbestätigung näher spezifiziert.

1.10 "Plattform" bezeichnet die Online-Plattform, die Software-Anwendungen sowie die zugehörige Infrastruktur, über die dem Kunden Zugang zu KI-Anwendungen und Datenverarbeitungskapazitäten gewährt wird und auf der Kundendaten gehostet und verarbeitet werden.

1.11 "Laufzeit" bezeichnet die ursprüngliche Vertragslaufzeit sowie etwaige Verlängerungslaufzeiten gemäß der Auftragsbestätigung oder dem Online-Abonnementprozess.

1.12 "Nutzungsdaten" bezeichnet aggregierte, anonymisierte Metriken und Informationen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden, einschließlich Nutzungsmustern, Funktionsnutzung, Leistungsmetriken und Systeminteraktionen, jedoch ohne identifizierbare Kundendaten oder personenbezogene Informationen.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Die Dienste von Wysor richten sich ausschließlich an Geschäftskunden, einschließlich Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen sowie sonstiger gewerblicher Einheiten. Wysor bietet die Dienste nicht für Verbraucher oder natürliche Personen an, die zu Zwecken handeln, die nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; deren Nutzung der Dienste ist nicht zulässig. Jeder Versuch, die Dienste für Verbraucherzwecke zu nutzen, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB dar.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit Wysor ihrer Geltung schriftlich, unterzeichnet durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Wysor, ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Geschäftspraxis, ein Erfüllungsverhalten oder eine Handelsübung modifiziert diese AGB nicht.

2.3 Mit Abschluss des Bestellprozesses oder der Online-Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieser Vereinbarung ab. Der Vertrag nach diesen AGB kommt mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch Wysor oder mit dem ersten Zugriff des Kunden auf die Plattform nach erfolgter Online-Registrierung zustande. Die Annahmefrist für klassische Bestellungen beträgt fünf Werktage. Nimmt Wysor das Angebot des Kunden nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.4 Wysor kann dem Kunden eine Erweiterung des Leistungsumfangs anbieten, sofern verfügbar, einschließlich zusätzlicher Nutzerlizenzen, erweiterter Funktionen, höherer Nutzungsgrenzen oder neuer Service-Module. Es steht dem Kunden frei, eine entsprechende Zusatzbestellung zu erteilen und damit den bestehenden Vertrag zu erweitern. Die vorstehenden Bestimmungen zum Vertragsschluss gelten für solche Erweiterungen entsprechend.

2.5 Die Vereinbarung von Eigenschaften oder sonstigen Beschreibungen der Leistungsfähigkeit der Dienste gilt nur dann als Garantie im Rechtssinne, soweit sie ausdrücklich und schriftlich in einem gesonderten, ausdrücklich auf diese Vereinbarung bezogenen Garantiedokument als Garantie bezeichnet wird.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Wysor die Erbringung der Dienste zu ermöglichen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Aufrechterhaltung einer geeigneten Internetverbindung, kompatibler Hardware- und Softwaresysteme sowie erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen.

2.7 Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Rolle als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der KI-Anwendungen die berechtigten Nutzer und sonstigen betroffenen Personen gemäß den Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts über die Verarbeitung zu informieren. Wysor handelt in der Rolle des Auftragsverarbeiters gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

3. Kundenkonto und berechtigte Nutzer

3.1 Der Kunde muss zum Zugang zur Plattform ein Konto einrichten und im Registrierungsprozess zutreffende, aktuelle und vollständige Angaben machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Kontoinformationen jederzeit aktuell, richtig und vollständig zu halten und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit aller Anmeldedaten, einschließlich Benutzernamen, Passwörter und etwaiger Zwei-Faktor-Authentifizierungsmerkmale verantwortlich und wird Wysor unverzüglich über jeden Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder unbefugte Offenlegung dieser Anmeldedaten informieren, sobald er hiervon Kenntnis erlangt. Wysor haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten oder einer unzureichenden Kontosicherheit durch den Kunden resultieren.

3.2 Die maximale Anzahl der vom Kunden lizenzierten Benutzerkonten ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Abonnementtarif (soweit der Zugang zur Plattform über Benutzerkonten erfolgt und kein direkter API-Zugang vereinbart wurde). Berechtigte Nutzer sind (i) die Beschäftigten des Kunden sowie (ii) die Dienstleister und freien Mitarbeiter des Kunden, jeweils sofern diese nicht im Wettbewerb zu Wysor stehen und im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit dessen Nutzung der Plattform handeln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein Benutzerkonto nicht gleichzeitig durch mehrere Nutzer verwendet wird. Jedes Benutzerkonto ist ausschließlich zur Nutzung durch eine einzelne, namentlich benannte Person lizenziert.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine berechtigten Nutzer vor Beginn der Plattformnutzung über die in diesen AGB vereinbarten Rechte und Pflichten zu informieren und sicherzustellen, dass diese alle anwendbaren Beschränkungen und Anforderungen verstehen und einhalten. Der Kunde haftet für Pflichtverletzungen seiner berechtigten Nutzer oder sonstiger Dritter, die Pflichten aus diesen AGB verletzen, soweit diese in seinem Einfluss- oder Verantwortungsbereich liegen.

3.4 Überschreitet der Kunde die in seinem Abonnement festgelegte Anzahl an Benutzerkonten oder Nutzungsgrenzen, kann Wysor nach eigenem Ermessen entweder die zusätzliche Nutzung zu den jeweils geltenden Konditionen in Rechnung stellen oder den Zugang zur Plattform bis zur Wiederherstellung der Vertragstreue aussetzen. Eine fortgesetzte Übernutzung kann einen Kündigungsgrund aus wichtigem Grund darstellen.

4. Untersagte Nutzungen

4.1 Soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich gestattet oder gesetzlich erforderlich, unterliegt die nach diesen AGB eingeräumte Lizenz folgenden Beschränkungen: Der Kunde darf das autorisierte Nutzungsvolumen nicht überschreiten oder Plattformfunktionen nutzen, die nicht von seiner Bestellung oder seinem Abonnement umfasst sind; der Kunde darf unbefugten Dritten den Zugriff auf die Plattform oder deren Nutzung nicht gestatten; der Kunde darf die Plattform nicht zur Erbringung von Leistungen für Dritte oder als Service Bureau nutzen, sofern dies nicht in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen ist; der Kunde darf an der Plattform keine Änderungen vornehmen, soweit dies nicht ausdrücklich in der Dokumentation gestattet ist; der Kunde wird nicht direkt oder indirekt Reverse Engineering betreiben, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, Zugang zum Quellcode, Objektcode oder den zugrunde liegenden Strukturen, Ideen, Know-how oder Algorithmen der Plattform zu erlangen, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform und die Dienste nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen: zur Verarbeitung von Daten im Auftrag Dritter, die nicht zu den berechtigten Nutzern des Kunden gehören, ohne entsprechende Berechtigung; zum Versand unaufgeforderter Nachrichten, Junk-Mail, Spam, Kettenbriefe oder sonstiger Formen unaufgeforderter Mitteilungen, die gegen Anti-Spam-Gesetze oder sonstige anwendbare Vorschriften verstoßen; für rechtswidriges Verhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten oder anwendbaren Gesetzen und Vorschriften; zur Speicherung, Übermittlung oder Verarbeitung von Inhalten, die geistige Eigentumsrechte Dritter oder vertrauliche Informationen Dritter verletzen; zur Beeinträchtigung, Störung oder Eingriff in die Integrität, Leistungsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Plattform und ihrer Komponenten oder den Zugriff anderer Nutzer auf die Dienste; zum Veröffentlichen, Übermitteln, Hochladen, Verlinken, Versenden oder Speichern rechtswidriger, rassistischer, menschenverachtender, bedrohender, beleidigender, diffamierender, obszöner, diskriminierender oder anderweitig anstößiger Inhalte; zum Veröffentlichen, Übermitteln, Hochladen, Verlinken, Versenden oder Speichern von Viren, Schadsoftware, trojanischen Pferden, Würmern, Zeitbomben oder ähnlicher schädlicher Software; oder zum Versuch, sich unbefugten Zugang zu Konten, Daten oder Systemen anderer Nutzer zu verschaffen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform, die Dienste oder etwaige KI-Anwendungen nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen: zur Erstellung von Inhalten, die Gewalt, Terrorismus, die Herstellung von Waffen, Sprengstoffen, Drogen oder anderen gefährlichen Substanzen begünstigen; zur Erstellung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder Inhalten, die Minderjährige ausbeuten oder schädigen; zu Betrug, Phishing, Social Engineering, Identitätsmissbrauch oder sonstigen täuschenden Praktiken; zur Belästigung, zum Stalken, Bedrohen oder Einschüchtern von Personen oder Personengruppen; zur Massenüberwachung oder zur Erstellung von Profilen mit dem Ziel, Personen ohne rechtmäßige Befugnis zu überwachen; zur Manipulation von Wahlen, der öffentlichen Meinung oder demokratischer Prozesse durch automatisierte Desinformation; für vollautomatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Personen (etwa in den Bereichen Kredit, Beschäftigung, Wohnen, Versicherung oder Strafverfolgung) ohne sinnvolle menschliche Überprüfung; zur Umgehung von Sicherheitsfiltern, Inhaltsrichtlinien oder Nutzungsbeschränkungen der Plattform oder der zugrunde liegenden KI-Modelle; zur Erstellung von Spam, gefälschten Bewertungen, gefälschten Erfahrungsberichten oder anderen irreführenden Inhalten in großem Umfang; zur Entwicklung oder Verbesserung konkurrierender KI-Modelle durch systematische Extraktion von Ausgaben; oder unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontrollgesetze, Sanktionen oder Embargos.

4.4 Wysor ist berechtigt (jedoch nicht verpflichtet), die Nutzung der Plattform zu überwachen und den Zugang zur Plattform auszusetzen oder über die Plattform übermittelte Daten oder Inhalte zu entfernen, ohne dem Kunden gegenüber zu haften, (i) wenn Wysor in zumutbarer Weise feststellen kann, dass die Plattform unter Verstoß gegen diese AGB oder anwendbares Recht genutzt wird, (ii) wenn dies von Strafverfolgungs- oder anderen Behörden verlangt wird oder zur Einhaltung anwendbaren Rechts oder rechtlicher Verfahren erforderlich ist, wobei Wysor sich in wirtschaftlich zumutbarer Weise bemüht, den Kunden vor der Aussetzung des Zugangs zur Plattform zu informieren, soweit rechtlich zulässig, oder (iii) wenn dies durch sonstige Bestimmungen dieser AGB gestattet oder zum Schutz der Sicherheit und Integrität der Plattform oder anderer Nutzer erforderlich ist. Eine solche Überwachung beschränkt sich auf Metadaten, Systemprotokolle und aggregierte Nutzungssignale. Wysor liest die Inhalte von Kundennachrichten, E-Mails, KI-Eingabeaufforderungen oder KI-Antworten weder zu Zwecken der Produktentwicklung, des Marketings, der Analyse noch des KI-Modelltrainings. Ein Zugriff auf solche Inhalte ist beschränkt auf konkrete Missbrauchs- oder Sicherheitsuntersuchungen, vom Kunden initiierte Supportfälle oder Fälle, in denen dies durch verbindliche behördliche Anordnung zwingend erforderlich ist; jeder solche Zugriff wird protokolliert.

4.5 Soweit dies in zumutbarer Weise möglich ist, wird Wysor den Kunden mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor einer Aussetzung des Zugangs informieren. Wysor kann diese Frist verkürzen oder von einer Vorabinformation absehen, wenn Wysor nach billigem Ermessen feststellt, dass ein sofortiges Handeln zum Schutz von Wysor, anderen Kunden oder zur Wahrung der Integrität der Plattform erforderlich ist oder wenn dies durch Gesetz oder behördliche Anordnung verlangt wird.

5. Plattformdienste und KI-Anwendungen

5.1 Wysor weist den Kunden darauf hin, dass durch KI-Anwendungen erstellte Inhalte Fehler, Ungenauigkeiten, Verzerrungen oder veraltete Informationen enthalten können. Solche Inhalte stellen automatisch erzeugte Ausgaben dar, die unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sein können und sollten ohne unabhängige Überprüfung nicht als verlässlich angesehen werden. Wysor übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung KI-generierter Inhalte entstehen können; die Nutzung solcher Inhalte erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Kunden.

5.2 Der Zugang zur Plattform wird unmittelbar nach Abschluss der Registrierung sowie etwaiger erforderlicher Identitäts- oder Zahlungsverifizierungen bereitgestellt.

5.3 Wysor ist berechtigt, Leistungen nach diesen AGB an qualifizierte Drittanbieter zu vergeben. Dies gilt insbesondere für Hosting-Anbieter, KI-Anwendungsanbieter sowie sonstige technische Dienstleister, wie sie in der Auftragsbestätigung oder Dokumentation benannt sind. Die im Rahmen der Dienste eingesetzten und über die Plattform verfügbaren KI-Anwendungen werden von sorgfältig ausgewählten Drittanbietern betrieben. Die KI-Anwendungen können im Rahmen der Dienste in dem Umfang genutzt werden, in dem der Drittanbieter eine entsprechende Funktionalität bereitstellt und aufrechterhält. Die verfügbaren KI-Anwendungen, deren Funktionsumfang, Funktionen und Leistungsmerkmale können sich während der Vertragslaufzeit aufgrund von Updates, Verbesserungen oder Änderungen im Angebot der Drittanbieter ändern.

5.4 Wysor hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die detaillierten Spezifikationen, Leistungsmerkmale oder die Verfügbarkeit von KI-Anwendungen Dritter und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Verfügbarkeit oder Leistung solcher Anwendungen. Der Zugriff auf und die Nutzung der verfügbaren KI-Anwendungen unterliegen den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der entsprechenden Drittanbieter, die zugleich die einzelnen Funktionen, Beschränkungen und Systemanforderungen der KI-Anwendungen beschreiben.

5.5 Wysor ist berechtigt, die Plattform regelmäßig zu aktualisieren, einschließlich Sicherheitsupdates, Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen und Leistungsverbesserungen. Sämtliche Updates unterliegen den Bestimmungen dieser AGB und werden so umgesetzt, dass Beeinträchtigungen der Nutzung durch den Kunden möglichst gering sind. Wysor ist nur dann verpflichtet, Änderungen oder Anpassungen an der Plattform vorzunehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Plattform nach den jeweiligen branchenüblichen Standards und bewährten Praktiken aufrechtzuerhalten. Im Übrigen ist Wysor nicht verpflichtet, einzelne Funktionswünsche oder kundenspezifische Entwicklungen umzusetzen, soweit dies nicht zwischen den Parteien in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.6 Wysor führt Wartungs-, Deployment- und Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend durch. Wysor ist bemüht, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und geplante Ausfallzeiten nach Möglichkeit im Voraus anzukündigen. Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartung, Sicherheitspatches oder Deployments werden auf etwaige in einer Auftragsbestätigung enthaltene Verfügbarkeitszusagen nicht angerechnet.

5.7 Wysor stellt die Plattform mit wirtschaftlich zumutbaren Bemühungen (best-efforts) bereit. Konkrete Verfügbarkeitszusagen sind, soweit überhaupt vereinbart, in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt; die Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung solcher Zusagen ergeben sich ausschließlich aus den dort ausdrücklich getroffenen Regelungen.

6. Lizenz und Nutzungsrechte

6.1 Vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB durch den Kunden und der Zahlung der anfallenden Vergütung gewährt Wysor dem Kunden im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells Zugang zur Plattform. Das Nutzungsrecht des Kunden ist auf die in diesen AGB vereinbarte Laufzeit und den in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang beschränkt. Vorbehaltlich der in diesen AGB enthaltenen Einschränkungen räumt Wysor dem Kunden ein nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zum Zugriff auf und zur Nutzung der Plattform (sowie der zugehörigen Dokumentation) während der Vertragslaufzeit ein, ausschließlich für die in der Dokumentation und der Auftragsbestätigung beschriebenen Zwecke und ausschließlich für interne Geschäftszwecke. Der Kunde darf den Zugang an seine verbundenen Unternehmen (Unternehmen, die den Kunden kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle stehen) im Rahmen des vereinbarten autorisierten Nutzungsvolumens erweitern, wobei der Kunde für die Einhaltung dieser AGB durch solche verbundenen Unternehmen verantwortlich bleibt. Ein Zugang nicht verbundener Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wysor. Die Lizenz wird je Benutzerkonto gemäß der Auftragsbestätigung gewährt (soweit der Zugang zur Plattform über Benutzerkonten erfolgt und kein direkter API-Zugang vereinbart wurde). Für jeden namentlich benannten berechtigten Nutzer ist ein gesondertes Benutzerkonto einzurichten.

6.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Plattform selbst, einschließlich ihres Quellcodes, ihrer Software, Modelle, Infrastruktur, Marken und der zugrunde liegenden Technologie, im ausschließlichen Eigentum von Wysor und ihrer Lizenzgeber verbleibt. Es werden keine Eigentumsrechte an der Plattform auf den Kunden übertragen; die Rechte des Kunden an der Plattform beschränken sich auf die hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Klarstellend gilt: Diese Ziffer 6.2 betrifft weder Kundendaten noch Ergebnisse, die durch die Nutzung der Plattform durch den Kunden erzeugt werden (einschließlich E-Mails, Antworten, Dokumenten, Code, Zusammenfassungen und sonstigen durch KI-Anwendungen im Auftrag des Kunden erzeugten Inhalten); das Eigentum an Kundendaten und an solchen Ergebnissen richtet sich nach Ziffer 11.1 und verbleibt beim Kunden, vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter an zugrunde liegenden Trainingsdaten oder Modellen.

6.3 Der Kunde kann Wysor nach eigenem Ermessen Rückmeldungen, Anregungen, Ideen oder Empfehlungen zur Plattform oder zu den Diensten ("Feedback") zukommen lassen. In diesem Fall darf Wysor solches Feedback ohne Einschränkung, ohne Vergütung und ohne Quellenangabe für jeden Zweck nutzen und behalten, einschließlich zur Verbesserung bestehender Dienste, zur Entwicklung neuer Funktionen oder zur Schaffung neuer Produkte. Der Kunde gewährt Wysor hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung, Bearbeitung und Einbindung dieses Feedbacks.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Der Kunde zahlt an Wysor die in der Auftragsbestätigung oder im Abonnement festgelegte Vergütung (die "Vergütung"). Je nach Vereinbarung kann die Vergütung Entgelte für die Nutzung der Plattform durch konkrete Anfragen an KI-Anwendungen umfassen (berechnet nach Token, API-Aufrufen oder anderen Nutzungsmetriken), Entgelte je Benutzerkonto (monatliches oder jährliches Abonnement je Nutzer), Grundabonnementgebühren sowie zusätzliche Entgelte für Premium-Funktionen oder Übernutzung.

7.2 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vorgesehen ist, insbesondere soweit eine Vorauszahlung per Kreditkarte oder andere Zahlungsmethoden im Bestellprozess nicht festgelegt sind, stellt Wysor die Dienste monatlich im Voraus in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn jedes Abrechnungszyklus, wobei der Abrechnungszyklus dem vertraglichen Leistungsbeginn entspricht und einen Monat bis zum Tag vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats umfasst (Abrechnungszyklus). Bei Verträgen mit längeren Laufzeiten wird die monatliche Vorauszahlung für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit fortgeführt; bei vereinbarten Pauschalen oder Gesamtvergütungen erfolgt die Verteilung anteilig je Abrechnungszyklus. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3 Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils anwendbaren Mehrwertsteuer (USt.), Verkaufssteuern oder sonstiger spezifischer Steuern wie Quellensteuern, die diesen Beträgen, soweit anwendbar, hinzuzurechnen sind. Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung der Dienste anfallenden Steuern. Vereinbarte Nebenkosten, Auslagen und Drittkosten werden zusammen mit der jeweiligen monatlichen Rechnung oder gesondert nach ihrem Anfall ausgewiesen.

7.4 Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde Inkassokosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) sowie gesetzliche Verzugszinsen nach deutschem Recht. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung 15 Tage oder länger nach Fälligkeit in Verzug, kann Wysor den Zugang zur Plattform oder die Erbringung der Dienste bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.

7.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen. Der Kunde darf seine Forderungen gegenüber Wysor nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

7.6 Wysor ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen. Eine Preisanpassung kann frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss oder nach der letzten Vergütungsanpassung erfolgen. Preisänderungen erfolgen unter Beachtung der folgenden Grundsätze: Wysor kann die Vergütung höchstens in dem Umfang anpassen, in dem sich der Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes seit Vertragsschluss oder der letzten Vergütungsanpassung um mindestens 3 % nach oben oder unten verändert hat. Etwaige bei Wysor realisierte Kostensenkungen sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen und gutzuschreiben. Kündigt der Kunde den bestehenden Vertrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Preisanpassungsmitteilung (in Ausübung seines Sonderkündigungsrechts) und widerspricht der Änderung nicht, gilt die neue Vergütung als angenommen und vereinbart. Wysor wird im Rahmen der Ankündigung der Vergütungsanpassung deutlich auf das Kündigungsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung hinweisen.

8. Rechte des geistigen Eigentums und Marketing

8.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er, abgesehen von den in diesen AGB ausdrücklich eingeräumten Lizenzen, kein Eigentum oder sonstige dingliche Rechte an der Plattform, der zugehörigen Software, Technologie oder sonstigen von Wysor bereitgestellten Diensten erwirbt. Wysor und ihre Lizenzgeber behalten sich sämtliche dem Kunden nach diesen AGB nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte vor, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, der zugrunde liegenden Technologie, den Algorithmen und Methoden.

8.2 Wysor darf den Namen, das Logo und die Marken des Kunden zu Marketingzwecken nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung verwenden, die der Kunde nach freiem Ermessen erteilen oder verweigern kann.

8.3 Wysor darf aggregierte und/oder anonymisierte Informationen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu Marketingzwecken, zur Produktentwicklung, zur Verbesserung der Dienste sowie zur Bereitstellung von Benchmarking-Informationen für andere Kunden erheben, auswerten und verwenden. Wysor wird aggregierte und/oder anonymisierte Informationen niemals in einer Weise offenlegen, die den Kunden als Quelle der Informationen oder einzelne berechtigte Nutzer oder andere Personen identifizierbar machen würde.

9. Gewährleistung und Service Levels

9.1 Wysor gewährleistet, dass die Dienste im Wesentlichen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck geeignet sind und bei normalem Gebrauch und unter normalen Umständen im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktionieren. Wysor gewährleistet, dass die Dienste bei Übergabe an den Kunden frei von Viren, Schadsoftware oder anderem schädlichen Code sind, der zur Störung, Beschädigung oder zum unbefugten Zugriff auf die Systeme des Kunden bestimmt ist. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist mit Ausnahme von Fällen arglistigen Verschweigens ausgeschlossen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Wysor festgestellte Mängel, Fehler oder Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und dabei das Problem genau und detailliert zu beschreiben, einschließlich der Schritte zur Reproduktion, der erhaltenen Fehlermeldungen und der Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden. Versäumt der Kunde es, die Anzeige innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt zu erstatten, zu dem er den Mangel hätte entdecken müssen, gilt die Leistung als gebilligt und abgenommen. Hat Wysor den Mangel arglistig verschwiegen, kann sich Wysor auf die vorstehenden Sätze dieses Absatzes nicht berufen.

9.3 Die Mängelbeseitigung durch Wysor kann durch Korrekturen, Patches, Updates, Workarounds oder durch Aufzeigen angemessener alternativer Methoden erfolgen, mit denen der Kunde die Folgen des Mangels umgehen kann, sofern eine im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität erhalten bleibt. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist (die bei wesentlichen Mängeln mindestens 30 Tage beträgt) endgültig fehl, kann der Kunde den betroffenen Dienst oder den gesamten Vertrag entsprechend kündigen. Wysor leistet Schadensersatz oder Aufwendungsersatz aufgrund eines Mangels nur im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Grenzen. Sonstige Rechte und Rechtsbehelfe wegen Sach- oder Rechtsmängeln sind im gesetzlich zulässigen Höchstmaß ausgeschlossen.

9.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche nach dieser Ziffer beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung oder Lieferung. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Wysor, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder bei Rechtsmängeln im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums. Für Mängel an der Nacherfüllung oder bei Abhilfemaßnahmen endet die Verjährung ebenfalls ein Jahr nach der ursprünglichen Leistungserbringung. Die Verjährungsfrist ist jedoch gehemmt, solange Wysor in Abstimmung mit dem Kunden das Vorliegen eines Mangels prüft oder Nacherfüllung erbringt, bis Wysor dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung mitteilt, die Nacherfüllung als abgeschlossen erklärt oder die weitere Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt in jedem Fall frühestens drei Monate nach Ende einer solchen Hemmung ein.

9.5 Erbringt Wysor Leistungen zur Fehleruntersuchung, -diagnose oder -beseitigung, ohne hierzu nach diesen AGB rechtlich verpflichtet zu sein, kann Wysor hierfür eine angemessene Vergütung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter wesentlicher Mangel nicht nachweisbar oder nicht reproduzierbar ist oder nicht den Diensten oder Systemen von Wysor zugerechnet werden kann. Auch zusätzlicher Aufwand, der für die Mängelbeseitigung dadurch entsteht, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, erforderliche Zugänge nicht bereitstellt oder erforderliche Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist vom Kunden zu vergüten.

9.6 Erbringt Wysor außerhalb der spezifischen Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder verstößt Wysor in sonstiger Weise gegen eine vertragliche Pflicht, hat der Kunde Wysor zunächst schriftlich auf die konkrete Pflichtverletzung hinzuweisen und Wysor eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung, zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistungen oder zur sonstigen Behebung der Situation einzuräumen, bevor er weitere Rechtsbehelfe geltend macht.

9.7 Macht ein Dritter Ansprüche geltend, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte durch den Kunden entgegenstehen, oder werden Ansprüche wegen einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums erhoben, hat der Kunde Wysor unverzüglich schriftlich unter umfassender Darstellung dieser Ansprüche zu informieren. Der Kunde wird etwaige Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten nur in Abstimmung mit und unter der Leitung von Wysor führen oder Wysor zur Führung solcher Verfahren im Namen des Kunden bevollmächtigen. Dies gilt entsprechend für Fälle, in denen ein Dritter Ansprüche gegen Wysor erhebt, die auf Handlungen, Inhalten oder Daten des Kunden oder berechtigter Nutzer beruhen.

10. Ansprüche aus geistigem Eigentum

10.1 Wysor leistet im Rahmen dieser Standard-AGB keine allgemeine Freistellung für Ansprüche Dritter aus geistigem Eigentum. Jede Partei trägt die Verantwortung für Ansprüche aus geistigem Eigentum, die aus ihren eigenen Handlungen, Inhalten, Eingabeaufforderungen, Anweisungen, Konfigurationen, hochgeladenen Materialien oder ihrer Nutzung der Plattform resultieren.

10.2 Etwaige Freistellungs-, Verteidigungs- oder Schadloshaltungsverpflichtungen von Wysor in Bezug auf Ansprüche aus geistigem Eigentum müssen ausdrücklich in einem gesondert unterzeichneten Auftragsformular, einem Enterprise-Nachtrag oder einem Rahmenvertrag vereinbart werden und gelten ausschließlich zu den dort festgelegten Bedingungen (einschließlich finanzieller Obergrenzen und Ausschlüsse).

10.3 Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 berühren nicht etwaige zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, einschließlich nicht abdingbarer verbraucherschützender oder produkthaftungsrechtlicher Rechte, soweit solche Rechte überhaupt anwendbar sind.

11. Datenverarbeitung und Datenschutz-Compliance

11.1 Datenkategorien und Eigentum. "Kundendaten" bezeichnet sämtliche durch den Kunden oder berechtigte Nutzer über die Plattform übermittelte, hochgeladene oder anderweitig bereitgestellte Daten, Inhalte und Informationen. "Nutzungsdaten" bezeichnet aggregierte, anonymisierte Metriken und Analysen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden, die keine Einzelpersonen identifizieren und keine Kundendaten enthalten. Der Kunde behält sämtliche Eigentumsrechte an den Kundendaten. Wysor ist Eigentümer aller aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden generierten Nutzungsdaten.

11.2 Zwecke der Datenverarbeitung. Wysor verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der Dienste gemäß diesen AGB und der Dokumentation. Wysor darf Nutzungsdaten verwenden, um (i) die Dienste bereitzustellen, aufrechtzuerhalten und zu verbessern; (ii) neue Funktionen und Funktionalitäten zu entwickeln; (iii) Benchmarking- und Branchenanalysen zu erstellen; (iv) die Sicherheit zu gewährleisten und Betrug vorzubeugen; sowie (v) gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

11.3 EU-Datenresidenz. Wysor ist datenschutzorientiert: Kundendaten (einschließlich Chat-Inhalten, E-Mail-Inhalten, Wissensdatenbank-Inhalten und darin enthaltener personenbezogener Daten) werden auf EU/EWR-Infrastruktur verarbeitet und gespeichert. Begrenzte betriebliche Daten wie Abrechnungs- und Zahlungsinformationen können von sorgfältig ausgewählten Dienstleistern außerhalb des EU/EWR (z. B. Zahlungsdienstleistern) verarbeitet werden, jeweils unter EU-Standardvertragsklauseln oder gleichwertigen Garantien gemäß den Anforderungen des anwendbaren Rechts. Die jeweils aktuelle Liste solcher Dienstleister und der angewandten Garantien ist in der Datenschutzerklärung und der Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgeführt, die der Kunde einsehen sollte.

11.4 Verarbeitung personenbezogener Daten. Soweit Kundendaten personenbezogene Daten im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts enthalten, sind sich die Parteien einig, dass der Kunde die Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten festlegt und als Verantwortlicher handelt, während Wysor diese Informationen im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Personenbezogene Daten innerhalb der Kundendaten werden ausschließlich innerhalb des EU/EWR verarbeitet; eine Datenübermittlung in Drittländer findet ohne geeignete Garantien gemäß den Anforderungen des anwendbaren Rechts nicht statt.

11.5 Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Wysor von ihr beauftragte Drittanbieter als Datenverarbeiter (die "Unterauftragsverarbeiter") einsetzt. Diese Unterauftragsverarbeiter erhalten Kundendaten von Wysor zur Verarbeitung im Auftrag des Kunden und nach dessen Weisungen auf Grundlage einer Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung. Wysor haftet für Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragsverarbeiter im selben Umfang, als ob Wysor die Leistungen unmittelbar nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung erbringen würde. Die Namen und Standorte aller derzeitigen Unterauftragsverarbeiter, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter dieser Vereinbarung eingesetzt werden, sind in der Datenschutzerklärung von Wysor aufgeführt und können von Zeit zu Zeit unter angemessener Vorankündigung gegenüber den Kunden aktualisiert werden.

11.6 Datensicherheit. Wysor unterhält wirtschaftlich angemessene administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten. Diese Maßnahmen umfassen Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung und im ruhenden Zustand, Zugriffskontrollen, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sowie Schulungen der Mitarbeitenden zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen.

11.7 Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Wysor unterliegt dem zwischen den Parteien gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der integraler Bestandteil dieses Vertrages ist und detaillierte Bestimmungen zu Datenschutz, Sicherheitsmaßnahmen, Betroffenenrechten und zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält.

12. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

12.1 Jede Partei nimmt zur Kenntnis, dass sie im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung Zugang zu bestimmten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei erhalten kann. Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden. Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen schützen und dabei mindestens denselben Sorgfaltsmaßstab anwenden wie für eigene vertrauliche Informationen, in keinem Fall jedoch weniger als die verkehrsübliche Sorgfalt.

12.2 Eine Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber Dritten ist nur in dem zur Vertragsdurchführung unbedingt erforderlichen Umfang zulässig und nur dann, wenn der Dritte sich gegenüber der offenlegenden Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (etwa Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater). Gesetzliche Offenlegungspflichten aufgrund gerichtlicher, behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bleiben unberührt; die offenlegende Partei wird die andere Partei vorab informieren, soweit rechtlich zulässig. Die jeweilige Partei stellt sicher, dass die Vertraulichkeitspflichten dieser AGB auch von solchen Dritten eingehalten werden, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt. Für Verstöße gegen Vertraulichkeitspflichten durch solche Dritten haftet die jeweilige Vertragspartei wie für eigene Pflichtverletzungen.

12.3 Die vorstehenden Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, bei denen die empfangende Partei durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen kann, dass sie (i) auf rechtmäßigem Wege ohne Verletzung dieser AGB öffentlich zugänglich waren oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren und ihr unbeschränkt zur Verfügung standen; (iii) der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden, der zur Offenlegung befugt war; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.

12.4 Die jeweilige empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche Dokumente und Aufzeichnungen, die vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten, unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages vollständig und dauerhaft zu vernichten oder im Falle elektronischer Daten dauerhaft und sicher gemäß branchenüblichen Verfahren zur Datenvernichtung zu löschen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten bleiben unberührt und gehen Vernichtungspflichten vor.

12.5 Nach Beendigung dieses Vertrages bestehen sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Vertragsbeendigung fort, mit der Maßgabe, dass Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt geschützt bleiben oder bis sie nach anwendbarem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnis qualifizieren.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Die Haftung von Wysor für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beschränkt; diese stellen einen wesentlichen Bestandteil der zwischen den Parteien vereinbarten Risikoverteilung dar.

13.2 Die Haftung von Wysor ist ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Wysor
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch Wysor
  • die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden)
  • die Verletzung von Wysor übernommener Garantien
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wysor nur für die Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht bzw. wesentliche Vertragspflicht). Für solche Kardinalpflichten ist die Haftung pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den unmittelbar vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Gesamtvergütung und insgesamt unter diesem Vertragsverhältnis auf einen Höchstbetrag von EUR 25.000 begrenzt; dies gilt nicht für Personenschäden, für die keine finanzielle Begrenzung gilt.

13.4 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder ähnliche wirtschaftliche Verluste vollständig ausgeschlossen, auch wenn Wysor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

13.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Beauftragten, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Wysor.

13.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder unrichtiger Lieferung, Verletzung von Schutzrechten Dritter, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) und unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für etwaige Freistellungspflichten von Wysor, soweit in diesen AGB nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.

13.7 Für sämtliche Ansprüche gegen Wysor auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus vertraglicher und nicht vertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Entstehen des Anspruchs. Die Verjährung beginnt zu dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens fünf Jahre nach Entstehen des Anspruchs ein. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesonderte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gemäß Ziffer 9 bleibt unberührt.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung des Kunden zur Plattform und läuft für den vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich) gemäß der Auftragsbestätigung oder dem Abonnementtarif. Der Vertrag verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Länge, sofern er nicht von einer der Parteien vor Ablauf des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gemäß Ziffer 14.2 gekündigt wird. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit über den gewählten Abrechnungszeitraum hinaus.

14.2 Jede Partei kann diese Vereinbarung ordentlich durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit kündigen. Änderungen an den zugrunde liegenden KI-Anwendungen, Modellen oder Anbietern Dritter begründen kein gesondertes Sonderkündigungsrecht über das in Ziffer 14.3 (wesentliche Pflichtverletzung) Geregelte oder zwingende gesetzliche Vorgaben hinaus.

14.3 Das Recht jeder Partei, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet und dieser Verzug fünfzehn (15) Tage nach schriftlicher Mahnung andauert; (ii) eine Partei eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung mit konkreter Bezeichnung der Pflichtverletzung beseitigt; (iii) eine Partei Insolvenzantrag stellt, ein Dritter einen Insolvenzantrag gegen sie stellt, sie Schutz nach Insolvenzrecht beansprucht, die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragt oder gegen sie ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; oder (iv) eine Partei gegen Vertraulichkeitspflichten verstößt oder Handlungen vornimmt, die das Geschäft oder den Ruf der anderen Partei wesentlich schädigen.

14.4 Mit Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund: (i) erlöschen sämtliche hier eingeräumten Rechte und Lizenzen unverzüglich; (ii) hat jede Partei jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei unverzüglich einzustellen; (iii) wird der Zugang des Kunden zur Plattform beendet; (iv) wird Wysor die Kundendaten dem Kunden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Beendigung zum Download bereitstellen; (v) im Anschluss an dieses 30-tägige Exportfenster werden die Kundendaten für weitere 60 Tage in deaktiviertem Zustand als Schonfrist aufbewahrt, um versehentlichen Verlust zu vermeiden und eine Wiederherstellung im Falle einer streitigen Beendigung zu ermöglichen; danach werden sämtliche Kundendaten innerhalb weiterer 30 Tage endgültig aus den aktiven Systemen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (z. B. Rechnungsdaten nach deutschem Steuerrecht); und (vi) sämtliche Zahlungspflichten für vor dem Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen bleiben fällig und zu leisten.

14.5 Einmalzahlungen, Einrichtungsgebühren und sonstige nicht wiederkehrende Entgelte für die Nutzung der Plattform werden im Falle der Beendigung nicht erstattet, mit Ausnahme einer Beendigung durch den Kunden aufgrund einer wesentlichen Pflichtverletzung von Wysor. Vergütungen und Aufwendungserstattungen für bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen bleiben gemäß den ursprünglichen Zahlungsbedingungen fällig und zu leisten.

14.6 Die Bestimmungen dieser AGB, die ihrem Wesen nach die Beendigung überdauern sollen, gelten fort, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Vertraulichkeitspflichten, Haftungsbeschränkungen, Rechte des geistigen Eigentums, Zahlungspflichten für erbrachte Leistungen sowie Streitbeilegungsverfahren.

15. Korruptionsbekämpfung und Compliance

15.1 Der Kunde versichert und gewährleistet, dass er von Mitarbeitenden oder Beauftragten von Wysor im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den hierunter erbrachten Diensten keine rechtswidrigen oder unlauteren Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder sonstige Wertgegenstände erhalten, angeboten oder zugesagt bekommen hat. Angemessene Geschenke und geschäftsübliche Bewirtungen, die im normalen Geschäftsverkehr und im Einklang mit anwendbarem Recht und ethischen Geschäftspraktiken erfolgen, verletzen diese Beschränkung nicht.

15.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbaren Antikorruptionsgesetze und -vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches zu Bestechung und Korruption, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act (soweit anwendbar) sowie vergleichbarer Gesetze in anderen Rechtsordnungen, in denen die Parteien geschäftlich tätig sind.

15.3 Wird einer Partei ein Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen oder ein potenzieller Verstoß gegen anwendbare Antikorruptionsgesetze im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bekannt, wird diese Partei in zumutbarer Weise versuchen, die andere Partei unverzüglich zu informieren und bei internen Untersuchungen oder Abhilfemaßnahmen zu kooperieren.

15.4 Der Kunde versichert ferner, dass seine Nutzung der Dienste sämtlichen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Branchenstandards entspricht, insbesondere den Datenschutzgesetzen, Exportkontrollvorschriften, Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie sektorspezifischen Compliance-Verpflichtungen, die für das Geschäft des Kunden gelten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Gesamtvereinbarung. Diese AGB stellen zusammen mit der Auftragsbestätigung, dem Abonnementtarif, dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Datenschutzerklärung und sonstigen ausdrücklich in Bezug genommenen Dokumenten die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien über den hier geregelten Gegenstand dar und geben diese vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Nebenvereinbarungen bestehen nicht und sind nicht in diesen schriftlichen Dokumenten abgebildet. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche früheren Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen oder Verständigungen zwischen den Parteien zum Gegenstand dieses Vertrages vollständig durch diese AGB aufgehoben und ersetzt.

16.2 Änderungen. Wysor ist berechtigt, diese AGB und die Dienste mit angemessener Vorankündigung zu ändern, soweit solche Änderungen erforderlich sind, um nach Vertragsschluss eingetretenen, unvorhersehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen, insbesondere Änderungen der technischen Rahmenbedingungen, gesetzlicher Anforderungen, regulatorischer Pflichten oder Branchenstandards. Wysor wird die berechtigten Interessen des Kunden bei der Umsetzung solcher Änderungen berücksichtigen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vorab per E-Mail mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde wesentlichen Änderungen, ist Wysor berechtigt, die Vereinbarung mit angemessener Frist zu kündigen, sofern Wysor in der Änderungsmitteilung deutlich auf die Folgen des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen hat.

16.3 Abtretung und Übertragung. Keine Partei ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte oder Pflichten hieraus ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, an Dritte zu übertragen, abzutreten oder zu delegieren. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung ohne Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, einem Erwerb, einer Umstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten, sofern der Übernehmer schriftlich erklärt, an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.

16.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Auf diesen Vertrag und sämtliche aus ihm oder im Zusammenhang mit ihm entstehenden Streitigkeiten findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Wysor behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz oder einem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

16.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder rechtswidrigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien oder dem, was sie nach Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, am nächsten kommt, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht und geregelt hätten.

16.6 Mitteilungen. Sämtliche nach dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen, Aufforderungen oder sonstigen Kommunikation haben in Textform zu erfolgen und gelten als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie (i) persönlich übergeben wurden; (ii) per E-Mail an die in den Kontoinformationen oder in der Auftragsbestätigung angegebenen E-Mail-Adressen versandt wurden; (iii) per Einschreiben mit Rückschein versandt wurden; oder (iv) durch einen anerkannten Express-Kurierdienst versandt wurden. Jede Partei kann ihre Anschrift für Mitteilungen durch schriftliche Benachrichtigung an die andere Partei nach Maßgabe dieser Ziffer ändern.

16.7 Selbständige Vertragspartner. Die Parteien sind im Verhältnis zueinander selbständige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft, ein Franchise-, Joint-Venture-, Vertretungs-, Treuhand-, Arbeits- noch ein sonstiges besonderes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht zu binden oder in deren Namen zu handeln.

16.8 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Leistung nach dieser Vereinbarung, das auf Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Naturereignisse, höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, Aufruhr, zivile Unruhen, Aufstände oder andere Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei zurückzuführen ist, sofern die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich informiert und in zumutbarer Weise bemüht ist, die Situation zu beheben. Halten solche Umstände länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen.


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Stand: 30. April 2026 Wysor ist eine Marke der Wysor IT Solutions UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten.