Eine Schweigepflichtentbindung ist die Einwilligung einer Person, dass ein Berufsgeheimnisträger bestimmte Informationen über sie an einen bestimmten Empfänger weitergeben darf. Ohne sie dürfen Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Therapeuten Anvertrautes in der Regel nicht weitergeben, sonst droht eine Strafbarkeit nach § 203 StGB. Die Erklärung sollte konkret sagen, wer was an wen zu welchem Zweck weitergeben darf. Sie ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Unten finden Sie eine vollständige Vorlage zum Kopieren.
Wann Sie eine Schweigepflichtentbindung brauchen
Immer dann, wenn eine schweigepflichtige Person etwas weitergeben soll, das ihr beruflich anvertraut wurde, und keine gesetzliche Befugnis greift. Typische Fälle:
- Arzt an Versicherung: Eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung möchte Befunde sehen, um einen Antrag oder Leistungsfall zu prüfen.
- Arzt an Angehörige: Die Tochter einer Patientin möchte wissen, wie es um ihre Mutter steht. Auch nahe Angehörige sind gegenüber dem Arzt zunächst Dritte.
- Arzt an Mitbehandler: Ein Facharzt, eine Klinik oder eine Reha-Einrichtung soll Vorbefunde erhalten.
- Anwalt: Eine Kanzlei soll mit dem Steuerberater, einem Gutachter oder der Hausbank des Mandanten sprechen.
- Steuerberater: Die Bank verlangt für eine Finanzierung Auskünfte über die wirtschaftliche Lage.
- Therapeut: Eine Psychotherapeutin soll sich mit dem Hausarzt, dem Jugendamt oder der Schule abstimmen.
Ein Beispiel (erfunden): Herr Albers beantragt eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Versicherung schickt ein eigenes Formular, mit dem er „alle Ärzte, Krankenhäuser und Behörden“ von der Schweigepflicht entbinden soll. Seine Hausärztin rät ihm, stattdessen eine Erklärung zu unterschreiben, die nur sie selbst, nur die Befunde der Jahre 2023 bis 2026 und nur den Zweck der Leistungsprüfung nennt. Genau dafür ist die Vorlage unten gedacht.
Was in die Erklärung gehört
Eine wirksame Schweigepflichtentbindung ist so konkret, dass die betroffene Person beim Unterschreiben weiß, worauf sie sich einlässt. Diese Angaben sollten enthalten sein:
- Wer entbindet: Name, Geburtsdatum und Anschrift der betroffenen Person (bei Minderjährigen oder Betreuten ggf. die gesetzliche Vertretung).
- Wen: die schweigepflichtige Person oder Einrichtung, also Ärztin, Praxis, Kanzlei, Klinik.
- Gegenüber wem: der konkrete Empfänger, mit Name und Anschrift.
- Welche Informationen: etwa Diagnosen und Befunde zu einer bestimmten Erkrankung, ein bestimmter Arztbrief, Auskünfte über ein bestimmtes Mandat.
- Zweck: wofür der Empfänger die Informationen braucht.
- Zeitraum: aus welchem Zeitraum die Informationen stammen und wie lange die Entbindung gelten soll.
- Widerrufsrecht: der Hinweis, dass die Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
- Ort, Datum und Unterschrift.
Schriftform ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Wer sich auf eine Einwilligung beruft, muss sie im Zweifel nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Geht es um Gesundheitsdaten, verlangt die DSGVO zudem eine ausdrückliche Einwilligung für den festgelegten Zweck (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Mehr dazu erklärt unser Beitrag zu Art. 9 DSGVO und Gesundheitsdaten.
Vorlage: Schweigepflichtentbindungserklärung
Diese Vorlage ist ein allgemeines Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Ersetzen Sie alle Angaben in [eckigen Klammern] und streichen Sie, was nicht zutrifft.
Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ],
wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort],
entbinde hiermit
[Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der schweigepflichtigen
Person oder Einrichtung, z. B. Dr. med. Vorname Nachname,
Praxis für Allgemeinmedizin, Straße, PLZ Ort]
von der Schweigepflicht gegenüber
[Name und Anschrift des Empfängers, z. B. Versicherung mit
Vertrags- oder Schadennummer, mitbehandelnde Ärztin,
namentlich genannte angehörige Person]
1. Umfang der Informationen
Die Entbindung umfasst ausschließlich folgende Informationen:
[z. B. Diagnosen, Befunde und Behandlungsverlauf im Zusammenhang
mit (Erkrankung / Unfall vom TT.MM.JJJJ); Kopie des Arztbriefs
vom TT.MM.JJJJ; Auskünfte zum Mandat (Aktenzeichen)]
Nicht umfasst sind: [z. B. Angaben zu psychischen Erkrankungen,
Informationen aus anderen Behandlungen / Mandaten]
2. Zweck
Die Informationen dürfen nur zu folgendem Zweck weitergegeben
und verwendet werden: [z. B. Prüfung des Leistungsantrags vom
TT.MM.JJJJ; Weiterbehandlung; Information über den aktuellen
Behandlungsstand]
3. Zeitraum
Die Entbindung bezieht sich auf Informationen aus dem Zeitraum
vom [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ].
Sie gilt bis [TT.MM.JJJJ / Abschluss des oben genannten Zwecks].
4. Gesundheitsdaten
Soweit Gesundheitsdaten betroffen sind, willige ich ausdrücklich
in deren Übermittlung zu dem oben genannten Zweck ein
(Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
5. Freiwilligkeit und Widerruf
Diese Erklärung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit ganz oder
teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z. B. schriftlich
an [Name und Anschrift der schweigepflichtigen Person]. Die
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Weitergabe bleibt
davon unberührt.
[Ort], den [TT.MM.JJJJ]
______________________________
[Unterschrift]
[Bei Minderjährigen / Betreuten: Name und Unterschrift der
gesetzlichen Vertretung]
Schweigepflichtentbindung und KI / IT-Dienstleister
Braucht eine Praxis oder Kanzlei eine Schweigepflichtentbindung, wenn sie Software, Cloud-Dienste oder KI nutzt? Nicht zwingend. Seit 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger fremde Geheimnisse an sonstige mitwirkende Personen wie IT- oder KI-Dienstleister weitergeben, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist (§ 203 Abs. 3 StGB). Die Bedingung: Sie müssen diese Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten. Unterlassen sie das und offenbart der Dienstleister ein Geheimnis unbefugt, machen sie sich selbst strafbar (§ 203 Abs. 4 StGB). Datenschutzrechtlich kommt in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO hinzu. Die Grundlagen erklärt unser Beitrag § 203 StGB einfach erklärt.
Viele Ärzte, Psychotherapeuten und Anwälte informieren ihre Patienten und Mandanten trotzdem zusätzlich oder holen eine Einwilligung ein. Das schafft Transparenz und eine zweite Grundlage, falls die Einordnung als mitwirkende Person im Einzelfall zweifelhaft ist. Ob eine Einwilligung in Ihrer Konstellation nötig ist, hängt von Beruf, Berufsordnung und Einsatzzweck ab. Wer sie einholen möchte, kann die Vorlage oben um diese optionale Klausel ergänzen:
6. Einsatz eines KI-Dienstleisters (optional)
Ich bin damit einverstanden, dass [Name der Praxis / Kanzlei] zur
Erstellung von [z. B. Dokumentation, Arztbriefen, Schriftsätzen,
Entwürfen] einen KI-gestützten Dienst eines externen Dienstleisters
einsetzt. Dabei können meine Daten, einschließlich [Gesundheitsdaten /
Angaben zum Mandat], an diesen Dienstleister übermittelt werden,
soweit das dafür erforderlich ist.
Der Dienstleister ist als Auftragsverarbeiter vertraglich gebunden
(Art. 28 DSGVO), zur Verschwiegenheit verpflichtet und verarbeitet
die Daten in der EU. Er darf die Daten nicht für eigene Zwecke
verwenden, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen und
nicht zur Weitergabe an Dritte, auch nicht in anonymisierter Form.
Alle Ergebnisse werden von [Name / Berufsträger] geprüft.
Diese Einwilligung ist freiwillig. [Die Behandlung / Beratung hängt
nicht von ihr ab.] Ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen.
Die Klausel beschreibt nur, was Ihr Vertrag mit dem Dienstleister tatsächlich hergibt. Prüfen Sie deshalb, bevor Sie sie verwenden, ob jeder Satz darin für Ihren Anbieter stimmt.
Was die Einwilligung nicht regelt
Eine Schweigepflichtentbindung erlaubt die Weitergabe. Sie sagt nichts darüber, was der Empfänger später mit Kopien macht, aus denen der Name entfernt wurde. Das ist die eigentliche Lücke: Schweigepflicht und DSGVO schützen den identifizierbaren Teil. Wirklich anonymisierte Daten fallen aus dem Datenschutzrecht heraus (Erwägungsgrund 26 DSGVO) und können rechtmäßig gebündelt, lizenziert und verkauft werden, etwa an Datenhändler, Versicherer oder KI-Entwickler.
Viele Nutzungsbedingungen von Software und KI-Diensten räumen dem Anbieter eine Lizenz ein, Inhalte weiterzuverwenden, oft mit dem Zusatz „in anonymisierter oder aggregierter Form“. Eine Einwilligung Ihres Patienten ändert daran nichts. Prüfen Sie deshalb in den Bedingungen jedes Dienstes, ob der Anbieter sich eine solche Lizenz nimmt. Wie aus einem einzelnen Dokument ein handelbarer Datensatz wird, zeigt Die Datenspur.
Wo Wysor passt
Wysor ist so gebaut, dass die Inhalte Ihrer Patienten und Mandanten gar nicht erst in diesen Markt gelangen. Wir sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und handeln nur auf Ihre Weisung. Wir nehmen uns keine Lizenz zur Weiterverwendung, trainieren nicht mit Ihren Inhalten und verkaufen sie nicht, weder personenbezogen noch anonymisiert. Das steht im Vertrag und bindet auch jeden künftigen Eigentümer von Wysor. Unsere eigenen Mitarbeitenden sind in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt, unsere Unterauftragsverarbeiter sind über Auftragsverarbeitungsverträge und Zero Data Retention gebunden. Die Daten sind verschlüsselt und werden in der EU gehostet. Die Grundlage für die Weitergabe, ob Einwilligung oder gesetzliche Befugnis, bleibt dabei immer bei Ihnen als Berufsgeheimnisträger.
Häufige Fragen
Ist eine Schweigepflichtentbindung Pflicht? Nur wenn Sie etwas weitergeben wollen, für das es keine andere Befugnis gibt, etwa eine gesetzliche Meldepflicht oder die Einbindung mitwirkender Personen nach § 203 Abs. 3 StGB. Ohne Befugnis ist die Weitergabe unbefugt und kann nach § 203 StGB strafbar sein.
Muss die Schweigepflichtentbindung schriftlich sein? Eine allgemeine gesetzliche Schriftform gibt es nicht, in manchen Fällen kann auch eine mündliche oder stillschweigende Einwilligung genügen. Zum Nachweis ist die schriftliche Erklärung aber der Standard, und bei Gesundheitsdaten muss die Einwilligung ausdrücklich sein.
Wie lange gilt eine Schweigepflichtentbindung? So lange, wie in der Erklärung festgelegt, oder bis der Zweck erledigt ist. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Eine klare Befristung schafft für beide Seiten Sicherheit.
Kann man eine Schweigepflichtentbindung widerrufen? Ja, jederzeit und ohne Begründung, mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Was bis zum Widerruf rechtmäßig weitergegeben wurde, bleibt davon unberührt.
Ist eine pauschale Schweigepflichtentbindung zulässig? Pauschale Erklärungen wie „ich entbinde alle Ärzte und Behörden“ werden häufig als unwirksam angesehen, weil die betroffene Person nicht überblicken kann, wer was erfährt. Sicherer ist eine Erklärung, die Empfänger, Informationen, Zweck und Zeitraum konkret benennt.
Weiterlesen
- § 203 StGB einfach erklärt. Wer schweigen muss und wann die Weitergabe erlaubt ist.
- Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten. Warum Einwilligungen bei Gesundheitsdaten ausdrücklich sein müssen.
- Ärztliche Schweigepflicht und § 203 StGB bei KI-Einsatz. Die drei Bedingungen für KI in der Praxis.
- Die Datenspur. Was aus einem Dokument werden kann, wenn der Name fehlt.
Fragen zu Schweigepflicht, AVV oder Einwilligung? Schreiben Sie an [email protected] oder nutzen Sie das Kontaktformular in der App.


