
KI-Kompetenz ist das Wissen, das Menschen brauchen, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu erkennen. Art. 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) gilt seit dem 2. Februar 2025 und seit dem 27. Juli 2026 in geänderter Fassung: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern, meist eine kurze KI-Schulung. Das betrifft auch jede Praxis, Kanzlei und jedes Unternehmen, das beruflich mit KI arbeitet. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine nachvollziehbare Dokumentation ist aber sinnvoll.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Die Steuerkanzlei Albers (ein erfundenes Beispiel) hat sechs Mitarbeitende. Zwei nutzen ChatGPT auf dem privaten Handy, eine Kollegin lässt sich Mandantenbriefe von einem kostenlosen Tool umformulieren, der Rest nutzt gar nichts. Niemand weiß genau, welche Daten wohin gehen, und niemand hat gelernt, dass KI Fundstellen erfinden kann.
Für Art. 4 heißt das: Die Kanzlei setzt KI ein, also ist sie Betreiberin. Sie sollte festlegen, welches Werkzeug erlaubt ist, ihr Team darin einweisen und das festhalten.
Die Pflicht im Einzelnen
Wer ist betroffen?
Art. 4 gilt für Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen, und für Betreiber, die KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich nutzen. Betreiber ist damit fast jede Organisation, die ein KI-Werkzeug im Arbeitsalltag einsetzt: die Arztpraxis mit KI-Dokumentation, die Kanzlei mit KI-Recherche, das Unternehmen mit einem Chat-Assistenten. Rein private Nutzung fällt nicht darunter.
Die Pflicht hängt nicht von der Risikoklasse ab. Sie gilt auch für ganz alltägliche Anwendungen wie Textentwürfe oder Zusammenfassungen. Einen Überblick über Risikoklassen und Fristen der Verordnung gibt unser Leitfaden zum EU AI Act.
Was verlangt Art. 4 genau?
Anbieter und Betreiber sollen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Was ausreichend ist, richtet sich nach:
- den technischen Kenntnissen, der Erfahrung und der Ausbildung der Personen,
- dem Kontext, in dem die KI eingesetzt wird,
- den Menschen, auf die sich der Einsatz auswirkt, etwa Patienten oder Mandanten.
Eine Ärztin, die KI für Arztbriefe nutzt, braucht also anderes Wissen als ein Mitarbeiter, der Social-Media-Texte entwirft.
Was die Pflicht nicht verlangt
- Kein Zertifikat. Die Verordnung schreibt weder eine bestimmte Prüfung noch einen bestimmten Kurs vor.
- Keine Mindeststundenzahl. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum Einsatz passen.
- Keine Meldung an eine Behörde. Eine interne Dokumentation reicht, damit Sie im Zweifel zeigen können, was Sie getan haben.
Seit dem 27. Juli 2026 gilt Art. 4 in geänderter Fassung: Der sogenannte digitale Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die Pflicht abgeschwächt, aber nicht gestrichen. Sie müssen heute Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz Ihres Teams fördern, statt ein bestimmtes Niveau bei jeder Person zu garantieren. Eine Pflicht zum Bemühen also, keine Erfolgsgarantie. Unabhängig davon ist eine Einweisung im eigenen Interesse, denn Fehler aus unbedachter KI-Nutzung, etwa eine Datenpanne oder eine erfundene Fundstelle, fallen auf Sie zurück.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
KI-Schulung: Checkliste für Praxis, Kanzlei und Büro
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden heute genutzt, auch inoffiziell? Wer nutzt sie wofür?
- Werkzeug festlegen: Ein freigegebenes Werkzeug mit AVV statt vieler privater Konten. Das reduziert Schatten-KI und macht die Schulung einfacher.
- Datenregel aufschreiben: Welche Daten dürfen in welches Werkzeug? Eine Vorlage bietet unsere KI-Nutzungsrichtlinie.
- Kurz und praxisnah schulen, mit Beispielen aus dem eigenen Alltag. Mindestinhalte:
- Was das Werkzeug kann und was nicht
- dass KI Fakten, Urteile und Studien erfinden kann (KI-Halluzination) und jede Ausgabe geprüft werden muss
- was personenbezogene Daten sind und warum Patienten- und Mandantendaten nur in das freigegebene Werkzeug gehören
- dass die Verantwortung für das Ergebnis beim Menschen bleibt
- Dokumentieren: Wer wurde wann zu welchem Inhalt eingewiesen? Eine einfache Liste genügt.
- Neue Mitarbeitende im Onboarding einweisen, Inhalte bei neuen Werkzeugen oder Funktionen auffrischen.
Weitere Pflichten aus der Verordnung, etwa zur Transparenz, finden Sie in der KI-Compliance-Checkliste für Unternehmen.
Was eine Schulung nicht abdeckt
Eine gute Schulung lehrt, dass Patientennamen nicht in einen beliebigen Chatbot gehören. Sie löst aber nicht das zweite Problem: Datenschutz und Schweigepflicht schützen nur, was auf einen Menschen zeigt. Entfernt ein Anbieter Namen und Kennungen, sind die übrigen Inhalte anonymisiert und fallen aus der DSGVO heraus. Sie dürfen dann rechtmäßig gebündelt und verkauft werden, wenn die Nutzungsbedingungen dem Anbieter eine Lizenz zur Weiterverwendung einräumen. Diese Frage beantwortet keine Schulung, sondern der Vertrag. Wie der Weg eines Dokuments aussieht, zeigt Die Datenspur, den Markt dahinter beschreibt Legal verkäuflich.
Ein freigegebenes Werkzeug ist leichter zu schulen
Zehn private Konten bei verschiedenen Diensten bedeuten zehn verschiedene Regeln. Ein freigegebener, privater Arbeitsbereich bedeutet eine Regel: „Vertrauliches nur hier.“ Prüfen Sie bei der Auswahl:
- AVV nach Art. 28 DSGVO und Handeln nur auf Ihre Weisung
- Keine Lizenz zur Weiterverwendung Ihrer Inhalte, kein Training
- Hosting in der EU und keine Speicherung bei den Modellanbietern
- Mehrere Modelle an einem Ort, damit niemand auf private Konten ausweicht
Wysor ist ein solcher Arbeitsbereich: GPT, Claude, Gemini und weitere Modelle in einer Oberfläche. Wysor ist Auftragsverarbeiter, nimmt sich keine Lizenz zur Weiterverwendung, trainiert nicht mit Ihren Inhalten und verkauft sie nicht, auch nicht anonymisiert. Das steht im Vertrag. Ihre Daten sind verschlüsselt und in der EU gehostet, bei jedem angebundenen Modellanbieter gilt Zero Data Retention. So schulen Sie Ihr Team auf ein Werkzeug statt auf viele.
Häufige Fragen
Was ist KI-Kompetenz? Die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und ihre Chancen, Risiken und möglichen Schäden zu erkennen. So definiert es Art. 3 Nr. 56 der KI-Verordnung.
Seit wann gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz? Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in der durch den digitalen Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) abgeschwächten Fassung.
Ist eine KI-Schulung Pflicht? Die Verordnung verlangt Maßnahmen, die die KI-Kompetenz fördern, schreibt aber keine bestimmte Schulungsform vor. In der Praxis ist eine kurze, dokumentierte Einweisung der übliche Weg.
Brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat? Nein. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist eine interne Dokumentation, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde.
Gilt Art. 4 auch für kleine Praxen und Kanzleien? Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Größe ab. Für eine kleine Praxis kann eine kurze Einweisung mit schriftlicher Datenregel ausreichen.
Weiterlesen
- EU AI Act Leitfaden. Fristen, Risikoklassen und Pflichten im Überblick.
- KI-Halluzination. Der wichtigste Schulungsinhalt für Fachberufe.
- Vorlage für eine KI-Nutzungsrichtlinie. Die Datenregel zum Anpassen.
- Legal verkäuflich. Warum der Vertrag wichtiger ist als die Schulung.
- Was ist KI? Künstliche Intelligenz einfach erklärt
Fragen zur Einführung von Wysor in Ihrem Team? Schreiben Sie an [email protected] oder nutzen Sie das Kontaktformular in der App.
