KI für Arztpraxen (2026): DSGVO-konform, für die ganze Praxis
Die meisten Praxen nutzen längst KI. Nur eben heimlich, auf den privaten Handys des Teams, weil offiziell niemand sagen konnte, welches Tool erlaubt ist. Genau das ist die Frage, die als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber auf Ihrem Tisch liegt: Welche KI darf mein Team nutzen, ohne die Schweigepflicht zu verletzen und ohne die DSGVO zu reißen?
Dieser Leitfaden beantwortet das. Was rechtlich zählt, wo Verbraucher-Chatbots scheitern, und wie eine Praxis KI heute für das ganze Team einsetzt, ohne Patientendaten zu gefährden.
Warum die KI vom Handy ein Risiko ist
Ein frei zugänglicher Chatbot ist bequem, aber er ist nicht für die Praxis gebaut. Auf Verbrauchertarifen kann die Konversation gespeichert und je nach Einstellung zum Training verwendet werden, die Verarbeitung läuft oft außerhalb der EU, und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gibt es für den privaten Account nicht.
In der Praxis genügt das nicht. Sobald ein Patientendetail ins Eingabefeld wandert, greifen zwei Dinge gleichzeitig:
- Art. 9 DSGVO. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert und besonders geschützt.
- § 203 StGB. Die ärztliche Schweigepflicht gilt, und sie gilt auch für die mitwirkenden Personen in der Praxis.
Das Verbot von KI löst das nicht, es treibt die Nutzung nur weiter in den Untergrund. Die Lösung ist ein Werkzeug, das Sie Ihrem Team guten Gewissens freigeben können.
Was eine Praxis mit privater KI macht
Der Nutzen ist die tägliche Schreib- und Recherchearbeit, die sonst zwischen den Patienten liegen bleibt.
- Dokumentation und Arztbriefe. Aus dem Gespräch oder Diktat entsteht ein strukturierter Entwurf. Sie lesen gegen und geben frei.
- Patientenkommunikation. Antworten an Patienten, Erinnerungen und Aufklärungstexte entstehen schneller, in Ihrem Ton.
- Recherche. Fachliteratur, Leitlinien und amtliche Verzeichnisse durchsuchen, ohne Patientendaten preiszugeben.
- Übersetzung. Befunde und Aufklärung in der Sprache, die der Patient versteht.
- Verwaltung. Ein privater E-Mail-Assistent und die Dokumentenerstellung nehmen dem Empfang den Schreibaufwand ab.
Wir sparen der Praxis damit jeden Tag Schreibzeit, und die Daten bleiben dort, wo sie hingehören.
Welche KI darf Ihr Team nutzen? Die vier Punkte
Bevor Sie ein Tool freigeben, prüfen Sie diese vier Punkte. Erfüllt eine KI alle, kann Ihr Team sie nutzen.
- Verarbeitung in der EU. Die Daten werden in Europa verarbeitet und müssen Europa nicht verlassen.
- Keine Datenspeicherung. Zero Data Retention als Standard, nicht als Upgrade.
- Kein Training mit Ihren Daten. Vertraglich zugesichert, auf jedem Tarif.
- Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein AVV, mit dem Sie die Verarbeitung nachweisen.
So geben Sie KI in Ihrer Praxis frei
Sie müssen weder KI verbieten noch das Team auf private Accounts ausweichen lassen.
Die Wysor-Lösung
Eine KI, die Ihr Praxisteam nutzen darf.
Wysor ist ein privater Arbeitsbereich: Spitzenmodelle wie GPT-5, Claude und Gemini, verarbeitet in der EU, ohne Datenspeicherung und ohne Training mit Ihren Daten. Mit AVV, den Ihr Datenschutzbeauftragter prüfen kann, und einem kostenlosen Tarif zum Anfangen.
EU-gehostet, AVV
Verarbeitung in Europa, nachweisbar
Keine Datenspeicherung
Zero Data Retention als Standard
Kostenlos starten
Scribe, E-Mail, Recherche, Übersetzung
Mehrere Praxen und Kliniken nutzen Wysor bereits als europäische Alternative. Sie können mit dem kostenlosen Tarif starten und ausweiten, sobald der AVV geprüft ist.
Häufige Fragen
Darf eine Arztpraxis ChatGPT nutzen? Auf privaten Verbrauchertarifen ist das für Patientendaten problematisch: Speicherung, mögliche Trainingsnutzung, Verarbeitung außerhalb der EU und kein AVV. Für den Praxiseinsatz brauchen Sie EU-Verarbeitung, Nicht-Speicherung, Nicht-Training und einen AVV.
Welche KI darf mein Praxisteam nutzen? Eine, die die Daten in der EU verarbeitet, nichts speichert, nicht mit Ihren Daten trainiert und einen AVV bietet. Wysor erfüllt diese Punkte und stellt die gängigen Spitzenmodelle unter denselben Bedingungen bereit.
Ist KI mit der Schweigepflicht nach § 203 StGB vereinbar? Ja, wenn keine Inhalte beim Anbieter verbleiben. Ein Arbeitsbereich mit EU-Verarbeitung, AVV und ohne Datenspeicherung ist mit der Schweigepflicht vereinbar.
Was kostet das? Es gibt einen kostenlosen Tarif zum Anfangen und bezahlte Tarife für die intensivere Nutzung im Team.
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- KI-Arztbrief: medizinische Dokumentation, DSGVO-konform. Wie aus dem Gespräch der Brief entsteht.
- KI im Krankenhaus: DSGVO-konform für Kliniken. Für größere Häuser und mehrere Abteilungen.
- Europäische KI: die DSGVO-konforme ChatGPT-Alternative. Die Positionierung hinter dem Datenschutz.
Fragen zur Praxis-Einrichtung oder zum AVV? Schreiben Sie an [email protected] oder nutzen Sie das Kontaktformular in der App.
