Gesundheit/3. September 2026/5 min read

KI-Dokumentation für Psychotherapeuten: DSGVO, §203 und Auswahl

KI-Dokumentation in der Psychotherapie: Worauf es bei DSGVO, Art. 9, §203 StGB und Zero Data Retention ankommt und wie Sie die passende Lösung wählen.

Die Dokumentation kostet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Zeit, die in der Sitzung fehlt. KI-gestützte Werkzeuge nehmen das Gespräch auf und erstellen daraus strukturierte Sitzungsnotizen und Berichtsentwürfe, oft in Minuten statt in einer halben Stunde. Die Technik ist reif. Die eigentliche Frage ist nicht, ob KI dokumentieren kann, sondern welche Lösung Sie einsetzen dürfen, ohne die Schweigepflicht zu verletzen.

Denn in der Psychotherapie liegen die Anforderungen höher als in fast jedem anderen Beruf.

Kurz gesagt: KI-Dokumentation in der Psychotherapie kann DSGVO-konform sein, wenn die Voraussetzungen stimmen: Verarbeitung in der EU, ein AVV, kein Training mit Ihren Daten, Zero Data Retention und die vorher eingeholte Einwilligung. Weil Gesundheitsdaten unter Artikel 9 DSGVO und die Schweigepflicht nach §203 StGB fallen, ist die Werkzeugwahl eine Datenschutzfrage. Wysor erfüllt diese Kriterien in einem privaten, EU-gehosteten Workspace und hilft, das Haftungsrisiko zu senken.

Warum die Anforderungen hier strenger sind

Zwei Rechtsebenen greifen zusammen:

  • Artikel 9 DSGVO. Gesundheitsdaten, und dazu gehören psychotherapeutische Inhalte, sind eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.
  • §203 StGB. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der strafbewehrten Schweigepflicht. Wer Gehilfen oder externe Dienste einbindet, muss sicherstellen, dass Geheimnisse nicht offenbart werden.

Das macht die Auswahl eines Dokumentationswerkzeugs zu einer Datenschutz- und Haftungsfrage, nicht zu einer reinen Komfortentscheidung. Ein Tool, das Daten in ein Drittland überträgt, sie dauerhaft speichert oder zum Training verwendet, erhöht das Haftungsrisiko nach §203 StGB, statt es zu senken.

Die sechs Auswahlkriterien

  1. EU-Hosting und Serverstandort. Werden Aufnahmen und Notizen in der EU verarbeitet? Ein Serverstandort außerhalb der EU ohne belastbare Garantien ist bei Gesundheitsdaten kaum vertretbar.
  2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Ein AVV mit dem Anbieter ist Pflicht, nicht Kür. Ohne ihn fehlt die rechtliche Grundlage der Verarbeitung.
  3. Zero Data Retention. Werden Sitzungsdaten nach der Verarbeitung gelöscht, oder bleiben sie auf fremden Servern? Manche Anbieter arbeiten mit einer Architektur, die Patientendaten spätestens am Tagesende vollständig löscht.
  4. Kein Training mit Ihren Daten. Der Anbieter darf Ihre Inhalte nicht zur Verbesserung seiner Modelle nutzen. Das muss vertraglich zugesichert sein.
  5. Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Vor der ersten Aufnahme brauchen Sie eine informierte Einwilligung. Sie ist vorher einzuholen, nicht nachträglich.
  6. Genauigkeit und Fachterminologie. Das Werkzeug sollte therapeutische Fachbegriffe zuverlässig erfassen, und Sie müssen jeden Entwurf prüfen und freigeben können, bevor er in die Akte geht.

Ambient-Scribe oder Notiz-Generator

Am Markt haben sich zwei Ansätze etabliert. Der Ambient-Scribe transkribiert das Gespräch live und strukturiert es anschließend. Der Notiz-Generator erzeugt die Notiz aus Ihren Stichpunkten oder einer kurzen Zusammenfassung nach der Sitzung. Im deutschsprachigen Raum gibt es für beide Ansätze spezialisierte Anbieter. Die sechs Kriterien oben trennen die datenschutzkonformen Lösungen von den riskanten, unabhängig vom Ansatz.

Wie Wysor für die Dokumentation passt

Wysor ist ein privater, EU-gehosteter KI-Workspace. Für die Dokumentation nimmt der Scribe die Sitzung auf und erstellt daraus strukturierte Notizen und Entwürfe für Berichte. Sie prüfen den Entwurf und geben ihn frei, die fachliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Auf der Datenschutzseite erfüllt Wysor die Kriterien, die bei Gesundheitsdaten zählen: Verarbeitung in der EU, Zero Data Retention, kein Training mit Ihren Daten und ein AVV als Teil des Angebots. Das hilft, das Haftungsrisiko nach §203 StGB zu senken. Es gibt einen kostenlosen Tarif zum Ausprobieren, Plus für 19,99 Euro und Premium für 29,99 Euro im Monat.

Die datenschutzrechtliche Grundlage dahinter fasst der Überblick zu DSGVO-konformer KI zusammen. Für die Praxisorganisation im Gesundheitswesen lohnt der Blick auf Wysor für das Gesundheitswesen.

KI-Dokumentation datenschutzkonform einführen

Der Weg zur KI-Dokumentation ist weniger eine Technik- als eine Prozessfrage. Vier Schritte haben sich bewährt.

  1. Rechtsgrundlage klären. Prüfen Sie AVV, Serverstandort, Löschkonzept und die Zusicherung, dass Daten nicht ins Training fließen. Ohne diese Grundlagen beginnt die Einführung nicht.
  2. Einwilligung vorbereiten. Formulieren Sie eine verständliche Einwilligung, die Zweck, Aufnahme, Speicherung und Löschung benennt. Holen Sie sie vor der ersten aufgezeichneten Sitzung ein und dokumentieren Sie sie.
  3. Klein starten. Testen Sie das Werkzeug zunächst mit wenigen, ausgewählten Sitzungen. So prüfen Sie Genauigkeit und Fachterminologie, bevor es zum Standard wird.
  4. Prüfen und freigeben. Behandeln Sie jede erzeugte Notiz als Entwurf. Sie lesen, korrigieren und geben frei; erst danach geht die Notiz in die Akte.

Dieser Ablauf senkt zugleich das Haftungsrisiko: Die Verantwortung bleibt sichtbar bei Ihnen, und die Datenschutz-Grundlagen sind vor der ersten Aufnahme geklärt.

Häufige Fragen

Ist KI-Dokumentation in der Psychotherapie DSGVO-konform? Sie kann es sein, wenn die Voraussetzungen stimmen: Verarbeitung in der EU, ein AVV mit dem Anbieter, keine Nutzung der Daten für das Training und eine informierte Einwilligung der Patientinnen und Patienten. Ohne diese Grundlagen ist der Einsatz bei Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO nicht zulässig.

Brauche ich eine Einwilligung, bevor ich eine Sitzung aufnehme? Ja. Die informierte Einwilligung muss vor der ersten Aufnahme vorliegen. Sie sollte Zweck, Speicherung und Löschung transparent machen.

Werden meine Sitzungsdaten gespeichert oder zum Training verwendet? Das hängt vom Anbieter ab und ist genau der Punkt, den Sie prüfen müssen. Achten Sie auf Zero Data Retention und eine vertragliche Zusicherung, dass Ihre Daten nicht ins Modelltraining fließen.

Ersetzt KI die therapeutische Beurteilung? Nein. KI entlastet bei der Dokumentation. Die fachliche Beurteilung, die Prüfung des Entwurfs und die Verantwortung für die Akte bleiben bei der Therapeutin oder dem Therapeuten.

Was muss die Einwilligung der Patientinnen und Patienten enthalten? Sie sollte verständlich machen, dass die Sitzung mit KI-Unterstützung dokumentiert wird, zu welchem Zweck, wie und wo die Daten verarbeitet werden und wann sie gelöscht werden. Die Einwilligung ist freiwillig und muss vor der ersten Aufnahme vorliegen.

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