Compliance/3. September 2026/8 min read

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit KI-Anbieter: Anleitung 2026

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit KI-Anbieter nach Art. 28 DSGVO: Pflichtinhalte, Prüf-Checkliste und warum EU-Hosting und kein Training zählen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit KI-Anbieter: Anleitung 2026

Sobald Sie ein KI-Tool mit personenbezogenen Daten füttern, sei es der Name einer Kundin in einem Textentwurf, ein Patientenkürzel in einer Notiz oder eine Mandantenakte im Chat, verarbeitet der Anbieter diese Daten in Ihrem Auftrag. Damit brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV, nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung. Ohne diesen Vertrag fehlt der Verarbeitung die rechtliche Grundlage, und die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen, nicht beim Anbieter.

Diese Anleitung erklärt, was ein AVV mit einem KI-Anbieter enthalten muss, welche KI-spezifischen Punkte im Standardtext oft fehlen und wie Sie einen vorgelegten Vertrag Schritt für Schritt prüfen. Am Ende finden Sie eine Checkliste zum Abhaken. Ein AVV ist nur ein Baustein einer DSGVO-konformen KI-Nutzung, aber der Baustein, ohne den alle anderen keinen Halt haben.


Warum Sie überhaupt einen AVV brauchen

Die DSGVO unterscheidet zwei Rollen. Sie als Praxis, Kanzlei oder Unternehmen sind der Verantwortliche: Sie entscheiden über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Der KI-Anbieter ist der Auftragsverarbeiter: Er verarbeitet die Daten für Sie, nach Ihren Weisungen. Artikel 28 Absatz 3 verlangt, dass dieses Verhältnis in einem Vertrag oder einem anderen Rechtsinstrument geregelt wird.

Das gilt unabhängig davon, wie klein der Datenbezug wirkt. Auch ein einzelnes Diktat, aus dem später ein Arztbrief wird, oder ein hochgeladenes PDF mit Klarnamen löst die AVV-Pflicht aus. Die Frage ist nie, ob viele Daten fließen, sondern ob personenbezogene Daten fließen. Bei kostenlosen Verbrauchertarifen großer Chatbots gibt es meist keinen AVV, und schon deshalb sind sie für berufliche Daten ungeeignet.

Für Berufe mit gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht kommt eine zweite Ebene hinzu. Ein sauberer AVV mit klarer Weisungsbindung und Vertraulichkeitsverpflichtung hilft, das Haftungsrisiko nach §203 StGB zu senken, weil er dokumentiert, dass der Anbieter als weisungsgebundener Gehilfe und nicht als unbefugter Dritter tätig wird.


Der Pflichtinhalt nach Artikel 28 Absatz 3

Ein AVV, den Sie unterschreiben, sollte jeden dieser Punkte ausdrücklich regeln. Fehlt einer, ist der Vertrag unvollständig.

  1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und Datenarten. Ein guter AVV benennt sie konkret und verweist nicht nur pauschal auf "die Nutzung des Dienstes".
  2. Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung. Der Anbieter darf die Daten ausschließlich für die vereinbarte Leistung nutzen, nicht für eigene Zwecke.
  3. Vertraulichkeit. Die zur Verarbeitung befugten Personen beim Anbieter müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Artikel 32, also Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung. Diese TOM sollten als Anlage beiliegen, nicht bloß behauptet werden.
  5. Unterauftragsverarbeiter. Der Vertrag muss regeln, unter welchen Bedingungen der Anbieter weitere Auftragsverarbeiter einschaltet und wie er Sie darüber informiert.
  6. Unterstützung bei Betroffenenrechten. Der Anbieter muss Ihnen helfen, Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen zu erfüllen.
  7. Unterstützung bei Melde- und Dokumentationspflichten, etwa bei einer Datenpanne oder einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
  8. Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Ende der Leistung, nach Ihrer Wahl.
  9. Nachweise und Kontrollrechte. Der Anbieter stellt die Informationen bereit, die zum Nachweis der Einhaltung nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen.

Diese neun Punkte sind der harte Kern. Sie sind bei seriösen Anbietern Standard, und genau deshalb ist ihr Fehlen ein Warnsignal.


Die KI-spezifischen Punkte, die im Standard-AVV oft fehlen

Ein AVV, der für klassisches Cloud-Hosting geschrieben wurde, deckt die Besonderheiten von KI-Diensten nicht automatisch ab. Auf diese vier Punkte kommt es zusätzlich an.

Kein Training mit Ihren Daten. Der wichtigste KI-spezifische Punkt. Der Vertrag muss ausdrücklich ausschließen, dass Ihre Eingaben und Ausgaben zum Training oder zur Verbesserung der Modelle verwendet werden. Steht das nicht drin, verlassen Ihre Daten den Auftragszweck, und die Weisungsbindung läuft ins Leere. Achten Sie darauf, dass diese Zusage nicht nur für den Anbieter selbst gilt, sondern über die gesamte Kette bis zum Modellbetreiber reicht.

Speicherdauer und Protokolle. Wie lange hält der Anbieter Ihre Eingaben vor? Zero Data Retention bedeutet, dass Eingaben nach der Verarbeitung nicht dauerhaft gespeichert werden. Klären Sie, ob und wie lange Prompts protokolliert werden und ob Mitarbeitende des Anbieters darauf zugreifen können.

Unterauftragsverarbeiter konkret benannt. Bei KI-Werkzeugen sind die eigentlichen Modelle oft von Dritten. Der AVV oder eine verlinkte Liste sollte offenlegen, welche Modellanbieter im Spiel sind, und der Anbieter sollte mit jedem von ihnen seinerseits einen AVV geschlossen haben. Fragen Sie danach, wenn die Liste fehlt.

Verarbeitungsort und Drittlandtransfer. In welcher Region werden die Daten verarbeitet? Ein Verarbeitungsort in der EU erspart Ihnen die aufwendige Absicherung von Drittlandtransfers. Findet doch ein Transfer in ein Drittland statt, müssen Standardvertragsklauseln und ergänzende Maßnahmen vorliegen. Lassen Sie sich den Verarbeitungsort schriftlich bestätigen.


Warum EU-Hosting und kein Training den Unterschied machen

Diese beiden Punkte tauchen in fast jeder Datenschutzprüfung als Knackpunkt auf, deshalb lohnt der genauere Blick.

EU-Hosting ist kein Selbstzweck. Werden Ihre Daten innerhalb der Union verarbeitet, entfällt die Frage nach dem Drittlandtransfer, die seit dem Wegfall des Privacy Shield und den strengen Vorgaben zu US-Transfers die häufigste Fehlerquelle ist. Ein Anbieter, der ausschließlich in der EU verarbeitet, nimmt Ihnen diese Prüfung ab. Verarbeitet ein Dienst außerhalb der EU, ist das nicht per se unzulässig, aber Sie tragen den Aufwand und das Restrisiko der Transferabsicherung.

Kein Training ist der Punkt, an dem sich Auftragsverarbeitung und Zweckentfremdung trennen. Solange ein Anbieter Ihre Eingaben nur verarbeitet, um Ihnen eine Antwort zu liefern, bleibt er weisungsgebunden. Sobald er dieselben Eingaben nutzt, um sein Modell zu verbessern, verfolgt er einen eigenen Zweck, und Ihre Daten fließen in ein Produkt, das Sie nicht kontrollieren. Deshalb ist die vertragliche Zusage "kein Training mit Ihren Daten" nicht eine nette Zusatzklausel, sondern die Bedingung dafür, dass das Auftragsverhältnis überhaupt trägt.

Beide Eigenschaften greifen zusammen mit den Pflichten aus der KI-Verordnung. Wer die Fristen und Betreiberpflichten dazu einordnen will, findet die Details im EU AI Act Leitfaden.


Schritt für Schritt: einen vorgelegten AVV prüfen

  1. Rolle klären. Bestätigen Sie, dass der Vertrag Sie als Verantwortlichen und den Anbieter als Auftragsverarbeiter benennt. Bei einem Vertrag, der Sie zum gemeinsam Verantwortlichen macht, sind die Pflichten anders verteilt.
  2. Neun Pflichtpunkte abgleichen. Gehen Sie die Liste aus Artikel 28 Absatz 3 oben durch und haken Sie jeden Punkt ab.
  3. Trainingsausschluss suchen. Finden Sie die ausdrückliche Klausel, dass Ihre Daten nicht fürs Training verwendet werden. Fehlt sie, nachfordern.
  4. TOM-Anlage lesen. Prüfen Sie, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen als Anlage konkret beschrieben sind, nicht nur mit einem Satz erwähnt.
  5. Subprozessor-Liste öffnen. Sehen Sie nach, welche Unterauftragsverarbeiter, insbesondere welche Modellanbieter, gelistet sind und wie Sie über Änderungen informiert werden.
  6. Verarbeitungsort bestätigen. Lassen Sie sich schriftlich geben, dass die Verarbeitung in der EU stattfindet, oder prüfen Sie bei Drittlandbezug die Standardvertragsklauseln.
  7. In interne Regeln überführen. Halten Sie das Ergebnis in Ihrer KI-Nutzungsrichtlinie fest, damit Ihr Team weiß, welches Tool für welche Daten freigegeben ist.

Checkliste zum Abhaken

  • AVV liegt unterschriftsreif vor, bevor die ersten echten Daten fließen
  • Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter klar benannt
  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung
  • Vertraulichkeit der befugten Personen geregelt
  • TOM nach Artikel 32 als konkrete Anlage
  • Ausdrücklicher Ausschluss von Training mit Ihren Daten
  • Speicherdauer und Protokollierung transparent, idealerweise Zero Data Retention
  • Unterauftragsverarbeiter benannt, jeweils mit eigenem AVV
  • Verarbeitungsort in der EU oder abgesicherter Drittlandtransfer
  • Regelung zu Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende
  • Nachweis- und Kontrollrechte enthalten

Wie Wysor diese Anforderungen abbildet

Wysor ist ein privater, EU-gehosteter KI-Arbeitsplatz mit Zugang zu mehreren Modellen (Claude, GPT, Gemini und weitere) in einer Oberfläche. Für die AVV-Prüfung sind vier Eigenschaften ausschlaggebend: Wysor stellt einen AVV nach Artikel 28 bereit, verarbeitet in der EU, nutzt Ihre Daten nicht zum Training und hat mit jedem eingebundenen Modellanbieter selbst eine AVV/DPA geschlossen. Zero Data Retention gilt über die Kette hinweg.

Diese Basis trägt die Funktionen, die auf sensible Daten treffen: die Recherche in der juristischen und medizinischen Databank, die Scribe-Dokumentation, die aus Diktat eine strukturierte Notiz macht, und die Dokumentenerstellung für Briefe und Berichte, die Sie vor der Freigabe prüfen. Der Einstieg ist ohne Enterprise-Vertrag möglich: kostenloser Plan, Plus für 19,99 EUR im Monat, Premium für 29,99 EUR im Monat. Fragen zum AVV beantwortet das Team unter [email protected] oder über das Kontaktformular in der App.


Häufige Fragen

Brauche ich für jedes KI-Tool einen eigenen AVV? Ja, sobald das Tool personenbezogene Daten verarbeitet. Jeder Auftragsverarbeiter braucht seine eigene vertragliche Grundlage nach Artikel 28 DSGVO. Ein AVV mit Anbieter A deckt Anbieter B nicht ab.

Reicht es, wenn der Anbieter einen AVV auf seiner Website verlinkt? Ein online bereitgestellter, von Ihnen akzeptierter AVV ist zulässig, solange er den vollen Pflichtinhalt trägt und Sie ihn dokumentieren. Lesen Sie ihn trotzdem ganz, denn die KI-spezifischen Punkte wie der Trainingsausschluss stehen nicht in jedem Standardtext.

Was, wenn im AVV kein Ausschluss von Training steht? Fordern Sie eine ausdrückliche Ergänzung an oder wählen Sie einen Anbieter, der die Zusage vertraglich gibt. Ohne diese Klausel können Sie nicht sicherstellen, dass Ihre Daten den Auftragszweck nicht verlassen.

Deckt ein AVV auch die Verschwiegenheitspflicht nach §203 StGB ab? Der AVV allein nicht. Er ist ein Baustein, der mit klarer Weisungsbindung und Vertraulichkeitsverpflichtung hilft, das Haftungsrisiko zu senken. Load-bearing bleiben die Einwilligung der betroffenen Person und die sorgfältige Auswahl des Anbieters.

Muss der Verarbeitungsort in der EU liegen? Er muss es nicht, aber EU-Verarbeitung erspart Ihnen die Absicherung von Drittlandtransfers. Findet die Verarbeitung außerhalb der EU statt, brauchen Sie Standardvertragsklauseln und, wo nötig, ergänzende Maßnahmen.